Positionspapier zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Neues Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ kritisiert deutsche Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie – BDB als maßgeblicher Initiator für die Erstellung des Papiers

 

Das neueste Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ ist am heutigen Tag veröffentlicht worden, das sich intensiv mit der deutschen Umsetzung der EU-Wohnkreditimmobilienrichtlinie auseinandersetzt. Das Papier wird heute nicht nur breit in die Öffentlichkeit getragen, sondern zudem den relevanten politischen Entscheidungsträgern wie Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Kanzleramtsminister Peter Altmaier übermittelt. Der BDB war dabei maßgeblicher Initiator für die Entstehung und inhaltliche Ausrichtung des neuen Positionspapiers der Aktion Impulse, der neben dem BDB über 30 weitere wichtige Verbände und Organisationen der Planungs-, Bau- und Wohnungswirtschaft angehören, darunter die Bundesarchitektenkammer, die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

 

Das neue Positionspapier befasst sich umfassend mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch die Bundesregierung mit dem seit 21. März 2016 gültigen Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften in deutsches Recht. Die damit verbundenen Verschärfungen für die Vergabe von Immobilienkrediten, insbesondere für Eigentümer und Bauherren als Selbstnutzer von Wohneigentum, führen zu massiver Besorgnis nicht nur in der Finanzbranche, sondern in immer stärkerem Maße auch in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Seit Inkrafttreten des Gesetzes melden verschiedene Sparkassenverbände im zweiten Quartal 2016 einen spürbaren Rückgang bei Immobilien-Darlehenszusagen. Demnach wurden in Bayern 10 Prozent, in Niedersachsen um 12 Prozent, in den neuen Bundesländern um 14 Prozent und in Baden-Württemberg sogar 20 Prozent weniger Immobilien-Darlehenszusagen als im zweiten Quartal des Vorjahres erteilt.

 

Zielsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/ЕU ist es unter anderem, den Schutz der Verbraucher auf europäischer Ebene im Bereich der Kreditvergabe für Wohnimmobilien zu erweitern und den europäischen Markt für die Vergabe und Inanspruchnahme dieser Kredite zu harmonisieren. Dabei ist eine verantwortungsvolle Darlehensvergabe für die Banken und Sparkassen mit erhöhten Beratungsanforderungen und der Pflicht verbunden, die Schuldendienstfähigkeit des Verbrauchers zu prüfen, um eine Überschuldung zu vermeiden. In der EU-Richtlinie ist dazu vermerkt, dass diese verschärften Regelungen nicht bei Kreditverträgen angewendet werden sollen, die zur Renovierung der eigenen Wohnimmobilie dienen. Aber genau diese Einschränkung hat die Bundesregierung bei der Umsetzung in nationales Recht nicht übernommen. Da eine nicht ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung beim Darlehensgeber zu empfindlichen Sanktionen führen kann und keine Verordnung für eine einheitliche Vergabepraxis der Banken und Sparkassen besteht, erfolgt seit Einführung des Gesetzes eine spürbar restriktivere Darlehnsvergabe. Besonders betroffen sind zum einen jüngere Menschen, die sich Wohneigentum schaffen wollen. Hier kommt zum Tragen, dass bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit ausschließlich die Bonität des Kreditnehmers und nicht die Bonität eines Bürgen oder weiteren persönlichen Sicherheitengebers berücksichtigt werden darf.

 

Zum anderen werden durch die neuen Regelungen insbesondere ältere Menschen benachteiligt, die einen Kredit zur energetischen Sanierung oder zum altersgerechten Umbau ihrer eigenen Wohnimmobilie benötigen. Bis zum 20. März 2016 wären solche Baumaßnahmen in der Regel finanziert worden, da das Darlehen durch den Grundbesitz besichert gewesen wäre. Doch das hauptsächliche Abstellen auf den Wert des Grundstücks ist für die Kreditwürdigkeitsprüfung jetzt nicht mehr zulässig. Folge ist, dass Immobilen-Darlehenszusagen erschwert werden oder gar nicht mehr gegeben werden können. Es kann aber nicht Absicht des Gesetzgebers sein, mit den neuen Regelungen bestimmte Verbrauchergruppen von der Finanzierung eigengenutzter Immobilien auszuschließen, weil sie oder die Bürgen ihre Immobilie nicht mehr wie bisher zur Kreditbesicherung einbringen können. Hier ist die derzeitige nationale Umsetzung auch unter dem Aspekt, dass die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie Ausnahmeregelungen für barrierefreie – also altersgerechte – Umbaumaßnahmen  zulässt, besonders zu kritisieren.

 

Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland jährlich über 400.000 neue Wohnungen gebaut werden müssten, ist die Vergabe von Immobilien-Darlehen an junge Menschen und Familien zum Aufbau von Wohneigentum als Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, der zu mehr Wohnungen und somit zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte führt. Zudem besteht die Notwendigkeit, dass für die Umsetzung der in Deutschland angestrebten Ziele zur Energiewende wesentlich mehr energetisch saniert und unter Betrachtung der demografischen Entwicklung ein spürbarer Anstieg beim altersgerechten Umbau vorhandener Immobilien erreicht werden muss. Gerade in diesen Bereichen wird sich die restriktive Zusage von Immobiliendarlehen aber negativ auswirken. Vor diesem Hintergrund fordern die unterzeichnenden Verbände der Planer, der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie die Industriegewerkschaft BAU von der Bundesregierung die umgehende Anpassung des seit 21. März 2016 gültigen Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften an das Regelungsniveau der EU-Richtlinie. Um die mit dem Umsetzungsgesetz bereits eingetretene negative Entwicklung umzukehren, sollten die Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung schnellstmöglich korrigiert und die in der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie dafür gegebenen Regelungen genutzt werden.

Das vollständige neue Positionspapier der Aktion Impulse finden Sie hier.

 

BDB-Bund