Steuerliche Zusatzförderung des Wohnungsbaus in greifbarer Nähe – Staatssekretär Dr. Meister bestätigt Pläne des Finanzministeriums

15_12_09 Dr. Meister, BDB-Präsident Wagner_BDB-Bund

Die seit Jahren von der Aktion Impulse für den Wohnungsbau und dem BDB vertretene Kernforderung nach Abschreibungsverbesserungen für den bezahlbaren Wohnungsbau in Ballungsregionen ist nach langjähriger politischer und öffentlicher Überzeugungsarbeit in der Bundespolitik angekommen. Dies ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs, das unter der Leitung des BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, MdB, im Bundesfinanzministerium am 4. Dezember 2015 geführt wurde. Präsident Wagner wurde durch den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und den Koordinator der Aktion Impulse, Dr. Ronald Rast, begleitet. Der Staatssekretär hatte zum Gesprächstermin als Experten des Ministeriums den Leiter des Referats für Grundsatzfragen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Mittelstand und Bau- und Wohnungswirtschaft, Dr. Richard Köhler, hinzugezogen.

 

Nach Vorstellung der Aktion Impulse und des BDB bemängelte Hans Georg Wagner in seinem Eingangsstatement die mangelnde Erfolgskontrolle der zweckgebundenen Verwendung der vom Bund an die Länder bereitgestellten finanziellen Mittel für die Soziale Wohnraumförderung in Höhe von derzeit 518 Mio. Euro pro Jahr. Es sei bekannt, dass nur 4 Bundesländer diese Mittel auch tatsächlich zweckgebunden einsetzen und durch Ländermittel entsprechend ergänzen. Wenn diese Kompensationszahlungen ab nächstem Jahr auf über 1 Mrd. Euro jährlich erhöht werden, ist die Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung unabdinglich. Darüber hinaus sprach er sich vehement für eine Verbesserung der Abschreibung für den Wohnungsbau von derzeit linear 2 % auf generell 3 % aus, wobei in Wachstumsregionen für den bezahlbaren Wohnungsbau nochmals 1 % linear aufgesattelt werden sollte. Dies sei zur Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau dringend erforderlich.
Er beendete sein Statement mit der Forderung, dass auch die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) und die großen christlichen Kirchen einbezogen werden sollten, Bauland für Zwecke des bezahlbaren Wohnungsbaus kostengünstig bereit zu stellen.

 

Dr. Meister zeigte sich nicht überrascht von diesen Forderungen und fragte nach, ob vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Lage der Betriebe der Bauwirtschaft und deren hohen konjunkturellen Auslastung nicht die Gefahr entstehe, dass zusätzliche Anreize in Preissteigerungen endeten, ohne dass die Kapazitäten der Branche ausgebaut würden. Außerdem verwies er auf die sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkte in Deutschland, die von Regionen mit Leerständen bis zu Wachstumsregionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf reichen, so dass eine Erhöhung der linearen Abschreibung in der Wirkung nicht zielgenau sei. Zur Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für Zwecke des bezahlbaren Wohnungsbaus verwies er darauf, dass die BIMA diese Aufgabenstellung mittlerweile erfüllen dürfe.

 

Er bestätigte aber auch, dass das Bundesfinanzministerium mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Ländern sich in Gesprächen befinde, eine Sonderabschreibung über 3 Jahre für die Städte mit Wohngeldstufen IV bis VI einzuführen. Grundvoraussetzung dafür sei aber, dass die Bundesländer bei diesem Vorschlag mitziehen und auch die Sonderabschreibung mit finanzieren. Ebenso sei es notwendig, dass die Länder gleichzeitig einem Moratorium für die Festlegung der Grunderwerbssteuer zustimmen. Aber es sei derzeit erkennbar, dass bei diesen Vorschlägen nicht alle Länder mitziehen wollten, was höchst bedauerlich sei. Dr. Köhler bestätigte Präsident Wagner darin, dass die Verpflichtung auf Gegenfinanzierung und Führung von Statistiken für die zweckgebundene Verwendung der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau nicht von allen Bundesländern eingehalten werden und pflichtete ihm in der Beanstandung bei.

 

Seitens der Aktion Impulse wurde durch Dr. Rast dem Ministerium eine umfassende Faktenmappe zum Thema einschließlich verschiedener aktueller Modellrechnungen übergeben. Dr. Rast betonte dabei, dass nach Feststellung der Bauwirtschaft die Kapazitäten derzeit zu ca. 80 % ausgelastet seien. Auch die Baustoffindustrie verfüge noch über ausreichende Reserven, die Wohnungsbautätigkeit im erforderlichen Umfange zu steigern. Die notwendigen Kapazitäten zur Produktionssteigerung seien vorhanden.

 

Dr. Rast verwies auf die aktuelle Pestel-Studie, die vor dem Hintergrund des schon bestehenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum sowie des hohen Zuzugs von Flüchtlingen für die nächsten Jahre eine jährliche Wohnungsbaufertigstellung von bis zu 400 Tsd. Wohnungen ermittelte. Demnach müssten gegenüber dem derzeitigen Stand ca. 80 Tsd. Sozialmietwohnungen und ca. 60 Tsd. weitere Wohnungen im frei finanzierten Wohnungsbau in Ballungsräumen gebaut werden. Diese Wohnungsbauleistung sei nur über den Weg steuerlicher Anreize möglich und legte dazu eine Vergleichsrechnung vor. Danach sind über den von der Aktion Impulse vorgeschlagenen Weg der Erhöhung der linearen Abschreibung von 2 auf 4 % fast die gleichen Effekte wie über den Weg der vom BMF vorgeschlagenen zusätzlichen Sonderabschreibungen in Höhe von jeweils 10 % für 2 Jahre und dann 9 % für 1 weiteres Jahr erzielbar. Insofern wurden die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich begrüßt.

 

Dennoch wurde seitens der Aktion Impulse und des BDB der dringende Appell an das Bundesfinanzministerium gerichtet:

• nochmals die Kompensationszahlungen für Zwecke des sozialen Miet-wohnungsneubaus um weitere 500 Mio. Euro auf nunmehr ca. 1,5 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen;
• die bisher angedachte zeitliche Begrenzung der Sonderabschreibung von 3 auf 5 Jahre im Sinne verlässlicher Rahmenbedingungen zu erhöhen;
• statt der Beschränkung auf Städte mit Wohngeldstufen IV bis VI diese auf III bis VI zu erweitern oder ein anderes geeignetes Kriterien zu wählen, damit alle Regionen mit angespannten Wohnungsmärken in den Genuss der Sonderabschreibung kommen;
• die KfW-Förderung zum Effizienzhaus 70 vorerst beizubehalten;
• die Länder zu einem Moratorium bei der Grunderwerbssteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu veranlassen.

 

Last but not least wurde die Bedeutung des Wohnungsbestandes für die Erreichung der Energie- und CO2-Ziele der Bundesregierung hervorgehoben. Bei einer jährlichen Neubauquote von nur ca. 0,6 % sei es dringend erforderlich, auch hier steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen. Diesbezügliche Vorhaben der Bundesregierung waren in der Vergangenheit bereits mehrfach am Widerstand der Länder im Bundesrat gescheitert, was von beiden Seiten mit großem Bedauern gesehen wird.

 

Das Gespräch endete mit dem Appell, diesen Widerstand seitens der Bundesländer aufzugeben und in dem Wunsch, in absehbarer Zeit den Dialog zu den behandelten Fragen des Wohnungsbaus und der steuerlichen Förderung fortzusetzen.

 

BDB-Bund