BDB und Aktion Impulse im Dialog mit dem Chef des Bundeskanzleramtes, Minister Peter Altmaier

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Dr. Ronald Rast, Peter Altmaier, Hans Georg Wagner, Herbert Barton (v.l.). Fotocopyright: Bundespresseamt

Der Dialog mit Peter Altmaier – nunmehr in seinem Amt als Chef des Bundeskanzleramtes – wurde am 1. September 2015 fortgesetzt. Angeführt wurde die Delegation der Gesprächspartner durch BDB-Präsident Hans Georg Wagner, zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer des BDB, Herbert Barton, sowie dem Koordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast. Das Bundeskanzleramt war neben dessen Chef Minister Peter Altmaier durch die Experten des Hauses Helge Hassold, Referatsleiter Wettbewerbspolitik, Wirtschaftsrecht, Mittelstandspolitik, Handwerk, Dr. Jochen Gebauer, zuständig für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, und Marco-Alexander Breit, persönlicher Referent von Minister Altmaier, höchstkarätig vertreten.

 

Im Vorfeld für diesen Termin waren folgende Tagesordnungspunkte abgestimmt worden:

• Sachstand bei der gesamtschuldnerische Haftung der Architekten und Ingenieure;
• Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens (VVV) seitens der EU-Kommission in der Sache Honorarordnung für Architekten und Ingenieure/verbindliche Mindestsätze;
• Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu den sogenannten Syndikusanwälten und Handlungsbedarf für den Verbleib der angestellten Architekten und Ingenieure in den berufsständischen Versorgungswerken;
• Veränderte Bedarfssituation im Wohnungsbau (insbesondere aufgrund der aktuellen Entwicklung bei den Flüchtlingszahlen);
• Anpassung der Rahmenbedingungen für bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau.

 

Zu Beginn des Gesprächs konnte Minister Altmaier BDB-Präsident Wagner die erfreuliche Botschaft seitens der Bundesregierung übermitteln, dass sich im Hinblick auf die für Architekten und Ingenieure völlig unbefriedigende und belastende Situation der gesamtschuldnerischen Haftung in Kürze Entscheidendes bewegen werde. Ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Situation werde im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorbereitet. Dieser werde gegenüber dem derzeitigen Rechtsstand verschiedene Verbesserungen für Architekten und Ingenieure mit sich bringen und eine Lösung in die richtige Richtung verfolgen.

 

In der Angelegenheit VVV stehe die Bundesregierung voll und ganz zu den Architekten und Ingenieuren, so die Zusage von Kanzleramtschef Altmaier an Hans Georg Wagner. Man werde mit den Freien Berufen für den Erhalt der HOAI und der Steuerberatergebührenordnung eintreten. Dies habe er in einem früheren Gespräch auch dem Bundesverband Freier Berufe (BFB) zugesichert. Das VVV sei noch keine Gerichtsverhandlung. Dazu müsse er aber auf das Risiko hinweisen, wenn man das maximale Ziel des unveränderten Erhalts der HOAI verfolge und es zu einem negativen Ausgang im Falle einer Gerichtsverhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof komme, dass der dann eintretende Schaden größer sei als wenn man sich im Vorfeld kompromissbereit zeigen würde.

 

BDB-Präsident Wagner verwies auf die Verbändeanhörung zum VVV am 19. August 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bei der er den Eindruck mitgenommen habe, die Bundesregierung unterstütze vollinhaltlich die Architekten und Ingenieur in ihrem Bestreben auf Erhalt der HOAI und der verbindlichen Mindestsätze, zumal die Verbände und Kammern für diese Position sehr gute und nachhaltige Argumente aufführen könnten. Dazu übergab Hauptgeschäftsführer Herbert Barton den Gesprächspartnern das gemeinsame Positionspapier von BAK, BIngK, AHO, das von den Planerverbänden mitgetragen wird.

 

Hans Georg Wagner erläuterte auch den Handlungsbedarf für die Architekten und Ingenieure, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz für die Berufsgruppe der Syndikusanwälte nicht erledigt sei. Zielsetzung des BDB sei, den Verbleib der angestellten Architekten und Ingenieure in den berufsständischen Versorgungswerken zu sichern. Dies sei auch im Sinne des abgeschlossenen Koalitionsvertrages, denn in verschiedenen Versorgungswerken sei bei Ausscheiden von mehr als der Hälfte der Mitglieder, nämlich die angestellten Mitglieder, deren Existenz massiv gefährdet.

 

Kanzleramtschef Altmaier zeigte Verständnis für die ernste Sorge von BDB-Präsident Wagner und empfahl, über den Bundesverband Freier Berufe einen gemeinsamen Vorschlag der Freien Berufe an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu richten und ihn, wie auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, in Kopie zu informieren.

 

Letzter Punkt der umfangreichen Tagesordnung waren aktuelle Fragen des Wohnungsbaus, speziell vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Förderung der Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen in Wachstumsregionen und der stark wachsenden Zahl von Flüchtlingen. Dr. Rast konnte aus einer soeben stattgefundenen Konferenz des Aktionsbündnisses Impulse für den Wohnungsbau die neuen Zahlen zur Bedarfsanalyse für die nächsten Jahre vortragen. Nach aktuellen Feststellungen müsse man – ausgehend von einem Niveau an Wohnungsfertigstellungen in 2014 von ca. 245.000 Wohneinheiten – für die nächsten Jahre mit einem stark erhöhten Bedarf von bis zu 400.000 Wohnungen rechnen.

 

Um die Zielsetzung der dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen städtebaulich angemessen und sozialverträglich zu lösen, habe das Verbändebündnis die integrative Unterbringung der Flüchtlinge als Ziel formuliert. Schwerpunkt dabei müsse der mehrgeschossige Wohnungsbau in den Wachstumsregionen sein, der in den nächsten Jahren um 70.000 bis 140.000 Wohneinheiten gesteigert werden müsse. Um diese Vorgaben auch zu erreichen, müssten vordringlich zwei Bereiche durch Anreize gefördert werden: das bezahlbare Wohnen in Ballungsgebieten und der Soziale Wohnungsbau. Dazu müsste einerseits die Abschreibung im Wohnungsbau linear um 1 % und zusätzlich mit einer Sonderabschreibung um 1 %, regional und temporär begrenzt, verbessert werden.
Für den Sozialen Wohnungsbau in frei finanzierter Ausprägung plädierte Dr. Rast für ein Modell, das sich an dem alten § 7k EStG (AfA 5 Jahre je 10 %, anschließend 5 Jahre 7 %, Rest 30 Jahre 0,5 %) orientieren könne. Für die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften hingegen sei ein Programm der Zinsverbilligung plus Investitionszulage erforderlich. Im Hinblick auf die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden überreichte Dr. Rast dem Bundeskanzleramt entsprechende Beispielrechnungen seitens des Pestel-Instituts.

 

Kanzleramtschef Altmaier dankte für die Ausarbeitungen und wies darauf hin, dass die Frage des dauerhaften Wohnens von Flüchtlingen eine große Herausforderung sei. Er verwies allerdings auch darauf, dass der Soziale Wohnungsbau Sache der Bundesländer sei und zur Lösung der Wohnfrage verschiedene Vorschläge bereits vorlägen, so z.B. seitens der Bundesbauministerin Dr. Hendricks und der Wunsch nach einer Sonderabschreibung aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heraus.

 

Wenn Programme zu konzipieren seien stelle sich die Frage, wie diese über die Bundesländer mit zu finanzieren seien, aber auch, wie trotzdem die Schuldenbremse einzuhalten sei. Derzeit denke die Bundesregierung auch darüber nach, in einer Übergangszeit durch Beschleunigung von Verfahren und durch Abstriche von hohen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.

 

Sowohl Dr. Rast wie auch BDB-Präsident Wagner signalisierten Zustimmung zu dem letzten Punkt und Hans Georg Wagner hob hervor, dass der BDB schon im Rahmen des letzten Baumeistertages 2015 in Halle/Saale einen Beschluss verabschiedet habe, der ein fünfjähriges Moratorium in der Frage der Verschärfung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert.

 

Der intensive und sehr kooperative Informations- und Gedankenaustausch mit der Spitze des Bundeskanzleramtes schloss mit dem Dank von Hans Georg Wagner an Kanzleramtschef Peter Altmaier, dass er sich trotz der Termin- und Problemfülle die Zeit genommen habe, den Dialog mit BDB und Aktion Impulse zu führen.

 

BDB-Bund