BDB verurteilt Scheitern des zentralen Instruments zum Klimaschutz!

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Keine Einigung der Koalition zur Steuerlichen Förderungen der energetischen Gebäudesanierung – Bund Deutscher Baumeister (BDB) verurteilt Scheitern des zentralen Instruments zum Klimaschutz!

 

Der von der Bundesregierung soeben veranlasste Stopp der zuvor bereits fest zugesicherten und öffentlich verkündeten Maßnahme zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung hat beim BDB-Präsidium auf seiner heutigen Sitzung massiven Unmut und Verärgerung hervorgerufen. Es ist nicht hinnehmbar, dass einzelne Interessen dazu führen, dass die von BDB seit Jahren geforderte Aufgabe der energetischen Gebäudesanierung als größtes Potenzial zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen nicht in Angriff genommen wird, zumal sich wichtige Investoren bereits auf die steuerliche Förderung eingestellt hatten und nunmehr ihr Vertrauen in die Zusagen der Bundesregierung stark erschüttert worden ist.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner, PStS. a.D., machte in einem ersten Statement nach Bekanntwerden dieses Beschlusses der Bundesregierung deutlich, dass diese Entscheidung fatale Folgen für die Zielsetzung der Bundesregierung haben wird, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % zu reduzieren. „Es ist geradezu unverantwortlich, dass die Bundesregierung damit die selbst formulierten und umweltpolitisch dringend notwendigen Ziele auf diesem Wege konterkariert“, so Hans Georg Wagner in seiner Analyse. Des Weiteren trage auch eine derartig sprunghafte Meinungsänderung nicht dazu bei, das Vertrauen in längerfristige kalkulierbare Rahmenbedingungen der Wohnungseigentümer und der Wohnungswirtschaft zu festigen. Diese Entscheidung werde auch Arbeitsplätze und Wachstum im bauausführenden Handwerk sowie bei den mittelständischen Architektur- und Ingenieurbüros gefährden.

 

BDB-Präsident Wagner appellierte an Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder, kleinliche Bedenken oder Partikularinteressen zurück zu stellen und diese wichtigste Maßnahme im Gesamtinteresse von Gesellschaft und Umwelt – wie ursprünglich beabsichtigt und kommuniziert – rückwirkend zum Januar 2015 in Kraft zu setzen.

 

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