BDB und BAK im Dialog mit Bundesjustizminister Heiko Maas – Gesamtschuldnerische Haftung bedarf dringend einer Gesetzesänderung!

14_05_16 Gespräch BM Heiko Maas_BDB-Bund

 

Zu einem ca. 90 minütigem Antrittsbesuch trafen sich am 14. Mai BDB-Präsident Hans Georg Wagner in Begleitung der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Frau Barbara Ettinger-Brinckmann, sowie dem BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und dem Bundesgeschäftsführer der BAK, Dr. Tillmann Prinz, mit dem neuen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Berliner Bundesjustizministerium.

Präsident Wagner, der insbesondere durch sein politisches Wirken auf Bundesebene und im Saarland ein enges persönliches Verhältnis zum neuen Bundesminister Maas hat, leitete für die Delegation der Architekten und Ingenieure federführend die Gesprächsrunde und führte durch verschiedene beispielhafte Fallgestaltungen in die z.T. existenzbedrohende Ausgangslage der Planungsbüros aufgrund der durch Rechtsprechung entwickelten gesamtschuldnerischen Haftung ein. Er verwies auch auf die Verschärfung der Haftungssituation für bauleitende Architektur- und Ingenieurbüros hin, die nach Abschaffung des Meisterbriefes im Handwerk als Qualitätssicherungsmaßnahme bei vielen Baugewerken 2004 unter der rot/grünen Bundesregierung eingetreten ist. Die Auswirkungen auf die Prämiengestaltung der Berufshaftpflichtversicherungen bei Architekten und Ingenieuren seien beträchtlich gewesen und es müsse, wenn sich nichts ändere, mit weiteren Prämienerhöhungen gerechnet werden.

Ein BDB-Positionspapier wurde vorab dem Ministerium zur Verfügung gestellt, das auch die Grundlage zum weiteren Meinungsaustausch mit dem Minister und seinem zuständigen Unterabteilungsleiter, Ministerialdirigent Karl-Heinz Oehler, bildete.

Herr Oehler stellte fest, dass die in der vorigen Legislaturperiode diesbezüglich eingerichtete Arbeitsgruppe ihre Arbeit mit dem Schlussbericht abgeschlossen habe. Es stehe jetzt an, nach Freigabe der notwendigen Haushaltsmittel noch zwei Rechtsgutachten von Seiten des Ministeriums zum Thema zu beauftragen und anschließend ernsthaft eine gesetzliche Neuregelung in Angriff zu nehmen.

Sowohl Herr Wagner wie auch die Präsidentin der BAK, Frau Ettinger-Brinckmann, boten hierzu die Unterstützung von BDB- und BAK-Seite dem Bundesjustizminister an.

Herr Oehler, der bereits in der Formulierung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe die überproportionale Belastung der Architekten und Ingenieure aus der gesamtschuldnerischen Haftung mit den bauausführenden Unternehmern zutreffend diagnostiziert hatte, bat die BAK, ihm aktuelle Rechtsprechung zu typischen Fallgestaltungen in der Praxis zur Verfügung zu stellen. Dr. Prinz bot für die BAK darüber hinaus an, Vorschläge für  eine Gesetzesänderung zum Thema dem Ministerium zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere durch Herrn Wagner wurde für den BDB die Forderung nach Streichung des Kopplungsverbotes, dem nur die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure und nicht ihre zumeist gewerblich tätigen Konkurrenten im Baugeschehen unterliegen, vorgetragen. Der Bundesjustizminister nahm diese Forderung mit Verständnis zur Kenntnis, verwies allerdings darauf, dass für eine entsprechende Gesetzesinitiative federführend das Bundeswirtschaftsministerium angesprochen werden müsse.