Wissen kompakt: Tagesseminar zur EnEV 2014

14_05_22 Bild Seminar (web 530x253)_Smart SkriptAktuelle Qualifikation für Architekten und Ingenieure

Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz sind als Schlagworte in aller Munde – nicht zuletzt deshalb, weil sich die vielen gesetzlichen Vorschriften in diesem Themenkomplex schnell ändern. Wer muss also derzeit wann was leisten und beachten? Qualifizierte Antworten darauf gab das Tagesseminar, das der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) Frankfurt Rhein Main e.V. und sein Mitglied, die Ina Planungsgesellschaft mbH (ina), am 22. Mai anboten: „Die neue EnEV 2014, das EEWärmeG 2011 und das EnEG 2013 in der Praxis“. Referent war Dipl.-Ing. Michael Keller, einer der Geschäftsführer von ina, die auch Fernlehrgänge mit dem Abschluss-Zertifikat als Energieberater oder Fachplaner TU Darmstadt anbietet. Auch hier ist der BDB Kooperationspartner.

Nach der Begrüßung der rund 30 Teilnehmer durch den zweiten Vorsitzenden des BDB Frankfurt Rhein Main, Dipl. -Ing. (FH) Andreas Ostermann, erläuterte Michael Keller in der BDB-Geschäftsstelle von 9.30 bis 17.00 Uhr folgende Themen:

• Klimaschutz in der EU und in Deutschland – Ziele und Anforderungen
• Die EnEV in der Praxis – Grundlagen, Anwendung und das Referenzgebäude
• Der Weg zur EnEV 2014 – EnEV-Easy und Energieausweise
• EnEV in der Praxis – Vertiefung EEWärmeG und EEG
• EnEV in der Praxis – Anforderungen bei Maßnahmen und Fördermitteln.

Diese wurden mit zahlreichen Anmerkungen und Erfahrungen zur konkreten Anwendung veranschaulicht. Entsprechend lebhaft fiel auch der Austausch der Teilnehmer mit dem Referenten aus. Dabei ging es vor allem darum, welche Verpflichtungen beim energiesparenden Bauen einzuhalten sind: Verschiedene Methoden, Verfahren und Kennwerte spielen eine Rolle, bei denen es auch zu Widersprüchen / Differenzen kommen kann, zum Beispiel bei den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den Förderrichtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das Seminar in der BDB-Geschäftsstelle machte Planer für die Zusammenhänge, Neuerungen und Berechnungsverfahren fit, die sie ab dem 1. Mai 2014, ab dem 1. Januar 2015 und ab 2016 einzuhalten haben – ergänzt durch Tipps für die Praxis. Zukunftsgerechte Planungen dürften deshalb für die Teilnehmer kein Problem mehr sein.

 

LOGO Seminar EnEVAnlass: Aktualisiertes Energiesparrecht

Für die am Bau Beteiligten gibt es zahlreiche Reformen, denn das Energiesparrecht wurde von der Bundesregierung an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie und die Ziele der Energiewende angepasst. So gilt bereits seit dem 13. Juli 2013 das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Ab dem 1. Mai tritt nun auch die novellierte EnEV in Kraft. Beide müssen mit dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) zusammen spielen und sind Schritte zu Niedrigstenergiegebäuden. Diese werden ab 2019 für neue Behördenbauten und ab dem Jahr 2021 für alle Neubauten zum Standard. Wesentliche Inhalte der neuen EnEV sind deshalb:

• Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten wird ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent verschärft, der zulässige Wärmedurchgangskoeffizient um durchschnittlich 20 Prozent. Bei auszutauschenden Außenbauteilen dürfen höchstens die jeweiligen, in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht werden.
• In 2014 werden erstmals automatische Regelungs- oder Abschaltfunktionen der Gebäudetechnik berücksichtigt. Um den dann ab 2016 reduzierten Energiebedarf zu erzielen, muss eine Immobilie entweder den Automationsanforderungen der EnEV entsprechen oder diese über weitere Optimierung von Gebäudehülle oder Anlagentechnik kompensieren.
• Der vor Ort selbst erzeugte und genutzte Strom kann vom Endenergiebedarf eines Gebäudes abgezogen werden. Die entsprechenden Monatswerte berechnen sich mit der neuen DIN V 18599.
• Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985/30 Jahre sind – außer Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad. Von der Regel ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Eigentümer die Pflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
• Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung – Die neuen Energieeffizienzklassen A+ bis H sind in allen neu zu erstellenden Energieausweisen für Wohngebäude anzugeben.
• Die Energieausweise müssen bei der Besichtigung eines Kauf-/Mietobjekts vorliegen und dem Käufer/neuen Mieter als Kopie oder im Original ausgehändigt werden. Zudem gibt es die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr: Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken und in behördlich genutzten Gebäuden mit mehr als 250 m2 Nutzfläche.
Weitere Fortbildungsmöglichkeiten

Über das Tagesseminar hinaus bietet ina mit dem Fachbereich Architektur der Technischen Universität (TU) Darmstadt die folgenden E-Learnings an:

• Zertifikatslehrgang „Wohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“
• Zertifikatslehrgang „Nichtwohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“ (wird aktualisiert und ist ab Herbst 2014 wieder buchbar)
• Zertifikatslehrgang „Vom Passiv- zum Plus-Energie-Haus im Neubau“ zum „Fachplaner TU Darmstadt für Passiv-, Null- und Plus-Energie-Häuser“
• Fortbildungslehrgänge „Auffrischung für Energieeffizienz-Experten“ zum Thema „EnEV 2014 und BAFA-Richtlinie 2012“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie „Wege zum Niedrigstenergiegebäude 2020“.

 

14_05_22 Bild Ostermann, Keller (web 200x159)_Smart Skript

Die Anmeldung und Teilnahme an den Qualifizierungen sind jederzeit und online möglich. Mitglieder des BDB erhalten gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung 20 Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Vom 1. bis 31. August 2014 gibt es ein „Sommer-Special“: Dann kostet der Besuch eines Zertifikatslehrgangs generell 150 Euro weniger.

Nähere Informationen sowie kostenfreie Demo-Versionen der Kurse finden Sie unter:
www.energieberater-ausbildung.de
energieberater.moodle-kurse.de

 

Bettina Gehbauer-Schumacher (Smart Skript)




neu im TEAM BERLIN – wir machen ZUKUNFT

Team Berlin (web)

 

 

Seit dem 1. Oktober 2013 verstärkt Tobias Hintersatz, studierter Politologe, Medienwissenschaftler und Historiker, als Referent für den Geschäftsführer das Team der Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Pressearbeit des BDB-Bundesverbandes, die inhaltliche und grafische Gestaltung des zweimonatlich erscheinenden BDB-Newsletters, die Betreuung der BDB-Webseite www.baumeister-online.de und der BDB-Facebookseite sowie die Organisation von Veranstaltungen unseres Verbandes. Weiterhin ist Herr Hintersatz unter anderem redaktionell verantwortlich für die Mitgliederzeitschrift, die BDB-Informationen in der DBZ.

 

Als Referent für die interne Kommunikation ist Malte Harlinghausen für den Bund Deutscher Baumeister e. V. seit April 2014 in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin tätig. Herr Harlinghausen ist beim BDB unter anderem für die Mitgliederwerbung und die Mitgliederbetreuung sowie die Unterstützung der Bildungsarbeit des BDB zuständig. Zudem gehört die Betreuung der Untergliederungen des BDB aus organisatorischer und struktureller Sicht zum Aufgabengebiet von Herrn Harlinghausen. Außerdem unterstützt er die Arbeitskreise und Arbeitsgruppen auf allen Ebenen des BDB und ist für den „Bericht aus Berlin“ zuständig.




BDB und BAK im Dialog mit Bundesjustizminister Heiko Maas – Gesamtschuldnerische Haftung bedarf dringend einer Gesetzesänderung!

14_05_16 Gespräch BM Heiko Maas_BDB-Bund

 

Zu einem ca. 90 minütigem Antrittsbesuch trafen sich am 14. Mai BDB-Präsident Hans Georg Wagner in Begleitung der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Frau Barbara Ettinger-Brinckmann, sowie dem BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und dem Bundesgeschäftsführer der BAK, Dr. Tillmann Prinz, mit dem neuen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Berliner Bundesjustizministerium.

Präsident Wagner, der insbesondere durch sein politisches Wirken auf Bundesebene und im Saarland ein enges persönliches Verhältnis zum neuen Bundesminister Maas hat, leitete für die Delegation der Architekten und Ingenieure federführend die Gesprächsrunde und führte durch verschiedene beispielhafte Fallgestaltungen in die z.T. existenzbedrohende Ausgangslage der Planungsbüros aufgrund der durch Rechtsprechung entwickelten gesamtschuldnerischen Haftung ein. Er verwies auch auf die Verschärfung der Haftungssituation für bauleitende Architektur- und Ingenieurbüros hin, die nach Abschaffung des Meisterbriefes im Handwerk als Qualitätssicherungsmaßnahme bei vielen Baugewerken 2004 unter der rot/grünen Bundesregierung eingetreten ist. Die Auswirkungen auf die Prämiengestaltung der Berufshaftpflichtversicherungen bei Architekten und Ingenieuren seien beträchtlich gewesen und es müsse, wenn sich nichts ändere, mit weiteren Prämienerhöhungen gerechnet werden.

Ein BDB-Positionspapier wurde vorab dem Ministerium zur Verfügung gestellt, das auch die Grundlage zum weiteren Meinungsaustausch mit dem Minister und seinem zuständigen Unterabteilungsleiter, Ministerialdirigent Karl-Heinz Oehler, bildete.

Herr Oehler stellte fest, dass die in der vorigen Legislaturperiode diesbezüglich eingerichtete Arbeitsgruppe ihre Arbeit mit dem Schlussbericht abgeschlossen habe. Es stehe jetzt an, nach Freigabe der notwendigen Haushaltsmittel noch zwei Rechtsgutachten von Seiten des Ministeriums zum Thema zu beauftragen und anschließend ernsthaft eine gesetzliche Neuregelung in Angriff zu nehmen.

Sowohl Herr Wagner wie auch die Präsidentin der BAK, Frau Ettinger-Brinckmann, boten hierzu die Unterstützung von BDB- und BAK-Seite dem Bundesjustizminister an.

Herr Oehler, der bereits in der Formulierung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe die überproportionale Belastung der Architekten und Ingenieure aus der gesamtschuldnerischen Haftung mit den bauausführenden Unternehmern zutreffend diagnostiziert hatte, bat die BAK, ihm aktuelle Rechtsprechung zu typischen Fallgestaltungen in der Praxis zur Verfügung zu stellen. Dr. Prinz bot für die BAK darüber hinaus an, Vorschläge für  eine Gesetzesänderung zum Thema dem Ministerium zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere durch Herrn Wagner wurde für den BDB die Forderung nach Streichung des Kopplungsverbotes, dem nur die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure und nicht ihre zumeist gewerblich tätigen Konkurrenten im Baugeschehen unterliegen, vorgetragen. Der Bundesjustizminister nahm diese Forderung mit Verständnis zur Kenntnis, verwies allerdings darauf, dass für eine entsprechende Gesetzesinitiative federführend das Bundeswirtschaftsministerium angesprochen werden müsse.

 




Stipendien für Qualifizierung Denkmalpflege ausgeschrieben

Logo DSD-DenkmalAkademie

Anlässlich des 30. Jubiläums ihrer Gründung vergibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) Stipendien für den Lehrgang „Qualifizierung Denkmalpflege“ aus dem Fortbildungsangebot ihrer DenkmalAkademie. Gemeinsam mit der treuhänderischen Ingeborg und Gottfried Kiesow-Stiftung in der DSD lädt sie Architekten und Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörden dazu ein, sich um ein Vollstipendium für den Kurs 2014/15 zu bewerben.

Der zertifizierte Lehrgang „Qualifizierung Denkmalpflege“ dient der berufsbegleitenden Weiterbildung von Denkmalpflege-Fachleuten in den Bereichen Planen, Bauen, Erhalten und Sanieren. Als berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot richtet sich die Fortbildung explizit an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Denkmalbehörden und Architekturbüros.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2014.

Das Merkblatt zur Vergabe von Stipendien für den Lehrgang Qualifizierung Denkmalpflege im Jahrgang 2014/2015, der Vordruck des Bewerbungsbogens sowie weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der DenkmalAkademie unter www.denkmalakademie.de.
Sie können dort auch heruntergeladen werden.

Für weitere Rückfragen und Information wenden Sie sich bitte direkt an:
Eberhard Feußner, DenkmalAkademie, eberhard.feußner@denkmalakademie.de




Bauen – Wohnen – Städtebau . Qualität ist unsere Verpflichtung

BDB-Frankfurt Rhein Main im Gespräch mit AKH, Fr. Ettinger-Brinckmann
BDB-Frankfurt Rhein Main im Gespräch mit AKH, Fr. Ettinger-Brinckmann

„Wohnungsbau ist zum Thema Nummer eins unter Architekten und Stadtplanern geworden. Bauleitpläne und Bebauungspläne werden durch die Politik legitimiert. Aber wir Architekten müssen darauf achten, daß Städtebau qualitätvoll erfolgt. Wohnungsbau muß nicht teuer sein. Aber auch an jedem einfachen Wohngebäude soll ein gestalterischer Anspruch ablesbar bleiben. Qualität ist unsere Verpflichtung.“ so Barbara Ettinger-Brinckmann im Gespräch mit dem BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V.

Die Architekten- und Stadtplanerkammer als Selbstverwaltungsorgan der Architekten fördert Qualität bei den Mitgliedern und verteidigt Qualitätsmaßstäbe für den Berufszugang. Das ist vor allem im Hinblick auf Europa erforderlich.

„Der BDB möchte gerne aktiv mitarbeiten und Kammer dort, wo sie Kritik erfährt stärken oder noch besser machen.“ so Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann (2. Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.).

„Die Architektenkammer ist unsere Interessensvertretung in Politik und Gesellschaft. Sie wird getragen von den Verbänden, aus denen sie Unterstützung erhält. Für mich ist Engagement und Mitarbeit in der Kammer Ehrensache!“ sagt Architekt BDB Carsten R. Kulbe (Vorstand für Finanzen im BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.), der Mitglied im Haushaltsausschuss und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Energie der Architekten- und Stadtplanerkammer ist.

Auf die aktuelle Diskussion zum Wohnungsbau hat die Kammer reagiert und die Arbeitsgruppe Wohnungsbau einberufen. Architekt BDB Bernhard Köppler ist dort Vertreter des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V. in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Der BDB sieht die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau‘ in Hessen als Chance, die verschiedenen Aktivitäten und Arbeitsgruppen in den diversen Verbänden und Institutionen zu bündeln. So kann gemeinsam mehr erreicht werden.

Dipl.-Ing. BDB Ingolf Kluge (1. Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.) weist darauf hin, daß die Bundesingenieurkammer bereits Teilnehmer der Initiative ‘Impulse für den Wohnungsbau‘ ist. „Es werden dort die richtigen und wichtigen Dinge angesprochen, damit wir im Wohnungsbau vorankommen und den Sanierungsstau abbauen“.

Die Bundesarchitektenkammer ist ebenfalls schon Teilnehmer der Initiative ‘Impulse für den Wohnungsbau‘.

„Gut wenn sich nun auch in Hessen eine entsprechende Initiative zusammenfindet.“ freut sich Barbara Ettinger-Brinckmann über die Ankündigung. „Wichtig ist dann, daß wir auch nach der Qualität schauen. Qualität ist uns wichtig.“




Immo-SKANDAL erreicht BDB . Einladung in Die Schmiere

Immo-Skandal
Immo-Skandal

Wir freuen uns, Ihnen die Einladung zum 22. Immo-Skandal in das Frankfurter Satire Theater Die Schmiere zukommen zu lassen! Seien Sie Gast, wenn Effi B. Rolfs und Edda Rössler mit Rüdiger Wiechers, Stadtrat von Bad Vilbel, über das nach wie vor „heiße Eisen“ diskutieren, ob und wie viel konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankfurt und dem Umland wie etwa Bad Vilbel und anderen Städten und Gemeinden wünschenswert und praktisch machbar ist.

Der Immo-Skandal präsentiert mit Rüdiger Wiechers einen exzellenten Fachmann, der sich seit langem hartnäckig und unermüdlich für eine starke, polyzentrische Region FrankfurtRheinMain einsetzt. Er berichtet „live“ über den Stand des Vorhabens und zeigt auch Schwachpunkte und Defizite auf. Zudem werden wir auf aktuelle, höchst interessante Entwicklungen in Bad Vilbel eingehen. Gibt es die von der Stadt Frankfurt so dringend gesuchten neuen Wohngebiete etwa dort? Natürlich möchten wir auch mehr über die Auseinandersetzung um die Ansiedlung von Segmüller und über den Bau einer weitläufigen „Wellness-Oase“ erfahren!

Im Anschluß an die Talkrunde präsentiert das Satire Theater Die Schmiere das Kabarett-Szenen-Programm “Happy End mit Flaschenpfand – reich werden für Einsteiger”. Hier gibt es nicht nur eine Anleitung für anstrebende Millionäre, sondern auch kabarettistische Tipps für alle Lebenslagen. Auf der Bühne sehen Sie unter der Regie von Bernd Krieg die Schauspieler Gabriele Meyer, Effi B. Rolfs, Jochen Döring & Walter Jauernich.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an!

Für weitere Rückfragen und Information wenden Sie sich bitte direkt an:
Edda Rössler, ROESSLER PR, er@roesslerpr.de