
‘Das ist in der EU schon beschlossen – das kommt. Wir haben nur noch die Möglichkeit, im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht das Schlimmste zu verhindern oder das Bestmögliche für uns rauszuholen.‘ – So oder so ähnlich wird oft von führenden Interessensvertretern in Verbänden geredet und damit eine grundsätzliche Diskussion zu einem Thema automatisch gänzlich ausgeblendet. Gerade diese grundsätzliche Diskussion ist es aber, die zugelassen werden muß – der eigenen Interessen wegen.
Derzeit entsteht in der EU (Europäischen Union) ein neues planwirtschaftliches Bürokratiemonster. Vor einigen Jahren schon wurde in der EU im Rahmen des Green Deal die Taxonomie-Verordnung auf den Weg gebracht. Ein wirkmächtiger Hebel, der am Finanzmarkt ansetzt und so geschickt die Diskussion der tatsächlich Betroffenen in der Bauwirtschaft umgeht. Als wesentliches Element wird im Rahmen der Taxonomie-Verordnung die Einführung von Gebäudelogbüchern gesehen. Das sogenannte DBL (Digital Building Logbook) soll, wie bei einem Pass, alle Eigenschaften eines Gebäudes erfassen und so zu einem wesentlichen Element für eine klimaschonende Kreislaufwirtschaft im Baubereich werden.
Das benannte Ziel, eine zirkuläre Baukultur zu erreichen, d.h. den Material- und Ressourceneinsatz zu verringern und die Nutzungsdauer von Materialien zu verlängern, ist ehrenwert und sicher ohne Gegenrede. Der eingeschlagene Weg, dafür aber ein vollkommen unverhältnismäßiges Erfassungs- und Überwachungssystem für den Bau einzuführen, wird scheitern. Der Aufwand bildet sich nicht in Mehrwert ab.
Die EU Taxonomie-Verordnung regelt für Bürogebäude bspw. bis zum Wasserdurchfluß in Toiletten, Urinalen und Duschen, was verbraucht werden darf, um in die Kategorie mit Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen für das Klima zu kommen. Hanebüchen der Anspruch, die Einhaltung der Vorgaben dauerhaft von Spanien bis Finnland und Bulgarien überwachen zu wollen.
Es ist diese Regelungswut bis an den Wasserhahn und bis in den Heizungskeller, die freie Bürger herausfordert, grundsätzlich Diskussion einzufordern. Denn diese ist mehr als notwendig:
Warum können gewünschte Ziele nicht mit Anreizen wie bspw. der CO2-Bepreisung oder Auflagen zur Abfallentsorgung allein erreicht werden? Ein dem freien Spiel des Marktes überlassener Wettbewerb begünstigt bestmöglich innovative Neuerungen und macht CO2-Zählen im Planungsprozess obsolet.
Digitale Gebäudelogbücher erfordern eine vollumfängliche Digitalisierung des sehr komplexen Bauprozesses. Dabei stehen Aufwand und Nutzen aktuell in keinem annehmbaren Verhältnis.
Mit BIM steht schon seit Jahren eine Einzelbauteile und Bauteilqualitäten abbildende Digitalisierungstiefe zu Verfügung, die es aber aufgrund des zu hohen Aufwands von alleine bisher nicht zum grundsätzlichen Standard für alle Planungen geschafft hat. Auch dauerhafte Bestandshalter erkennen keinen wirtschaftlichen Vorteil und fordern BIM daher nicht grundsätzlich in all ihren Planungsprozessen nur der digitalen Bestandspflege wegen.
CO2-Zählen wollen die Meisten, die aus kreativem Ansporn und mit dem Willen zur Gestaltung den Weg zur Architektur gefunden haben, nicht. Es darf kritisch hinterfragt werden, ob es überhaupt getan werden muß.
BDB-HESSENFRANKFURT