Geballte Kraft für bezahlbares Wohnen in Hessen

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14_06_17 Logos Teilnehmer Impulse für den Wohnungsbau HESSEN (web 530x136)

 

12 führende Verbände und Institutionen der Bauwirtschaft sowie der Deutsche Mieterbund und die IG Bau gründen die Länderinitiative ‚Impulse für den Wohnungsbau HESSEN‘

Die deutsche Politik postuliert es, die Menschen in den Städten und Ländern haben Bedarf: Qualitätvolles Wohnen und faire Mieten. Der Zuzug nach Deutschland ist ungebrochen und das Angebot an Wohnungen begrenzt. Nach Angabe der bundesweiten Initiative „Impulse für den Wohnungsbau“ sind allein in den letzten Jahren mehr als 300 000 Wohnungseinheiten zu wenig gebaut worden, vor allem Mietwohnungen fehlen. In Zeiten der eklatanten Verknappung an Wohnraum ist Dringlichkeit geboten.

Um politischen Absichtserklärungen eine rasche und konstruktive Realisierung auch in Hessen zu ermöglichen, kamen auf Initiative des BDB Frankfurt Rhein Main e.V. (Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure) am 17. Juni 2014 Entscheidungsträger von 12 maßgebenden Verbänden und Institutionen der hessischen Bauwirtschaft, darunter auch Ingenieure und Planer, zusammen. Ebenfalls dabei sind der Deutsche Mieterbund und die IG BAU. Die Experten aus nahezu allen Bereichen der Bauwirtschaft betonen die Bedeutung der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, der sie sich als Partner für Hessen anschließen. Sie unterstützen die Inhalte des aktuellen Positionspapiers vom März 2014, das klare Empfehlungen an die Politik, an die Länder und die Kommunen zur Behebung der aktuellen Wohnungsnot beinhaltet, Die Schwerpunkte der Kampagne bilden die Belebung des Wohnungsbaus, Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die Neuauflage des Programms „Altersgerechter Umbau“.

 

Hessen im Fokus – Profis für bezahlbares Wohnen

„Wir freuen uns, dass Hessen Partner der im Oktober 2013 in Berlin gegründeten Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau ist“, betont Dr. Rudolf Ridinger, Verbandsdirektor VdW Südwest (Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.) , der zum Sprecher der Kampagne gewählt wurde. Er ist sicher, dass die geballte Kraft des neuen Netzwerkes in Hessen Schwachstellen aufzeigen und positive Impulse zur Behebung der Wohnungsknappheit verleihen wird. Verantwortlich für den Anschluss der Hessen zeichnet der BDB Frankfurt Rhein Main e.V. , der für den Beitritt zur Kampagne warb.

„Hessen bietet als facettenreiches Bundesland viele Chancen, aber auch Problemfelder. Genau aus diesem Grund ist uns der Einsatz für attraktives und faires Wohnen von Bedeutung“, erläutern Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Architekt Carsten Kulbe und Dipl.-Ing. Andreas Ostermann, Vorstand des BDB Frankfurt Rhein Main e.V., den hessischen Beitritt zur Kampagne. Insbesondere stehen die Auseinandersetzung mit weiter wachsendem Wohnungsbedarf in den hessischen Ballungszentren und Hochschulstädten ebenso wie die Stärkung der Investitionstätigkeit von bezahlbarem Wohnraum und die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus auf der Agenda. Zahlreiche deutsche Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein Westfalen, unterstützen die Forderungen der Aktion bereits.

Die nächsten Schritte im Blick

„Mit Spannung und großen Erwartungen blicken wir auf unser gemeinsames Vorgehen zur Behebung der Schwachstellen im Bereich Wohnen“, so der Koordinator der Kampagne, Dipl.-Ing. Andreas Ostermann, BDB Frankfurt Rhein Main e.V. Ganz oben auf der Agenda stehen seiner Meinung nach die Analyse und die Beratung über die Situation in Hessen, speziell in den Ballungszentren. Im Anschluss folgt die Formulierung von Positionen zum Wohnungsbau in Hessen. Auch darauf freut er sich: „Spannend ist zudem der Kontakt zu den bereits bestehenden Länderinitiativen der anderen Bundesländer.“ Noch in diesem Jahr sind weitere Treffen geplant, zu denen auch Vertreter der Politik und der Kommunen herzlich eingeladen sind.

 

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Wohnen bringt uns zusammen

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Oberbürgermeister Horst Schneider (Dritter v. r.) und Markus Eichberger, stellv. Amtsleiter Stadtplanung und Baumanagement (Zweiter v.l.), sowie Marion Rüber-Steins, Referatskoordinatorin Stadtentwicklung (links), im Gespräch mit Ingolf Kluge (Dritter v. l) und Andreas Ostermann (rechts) sowie Carsten Kulbe (Zweiter v.r.), Vorstand des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V.

Oberbürgermeister Horst Schneider für offenen Dialog der Städte in der Metropolregion Rhein-Main

 

„Rhein-Main ist eine polyzentrische Metropolregion. Die großen Städte müssen Ihre Entwicklung miteinander abstimmen. Die Oberbürgermeister und Bürgermeister sind besonders auch zum wichtigen Thema Wohnen in direktem Austausch und engem Kontakt. Peter Feldmann hat einen offenen Dialog angestoßen, der uns alle weiter bringen wird. Das Thema Wohnen bringt uns zusammen.“ Oberbürgermeister Horst Schneider bringt im Gespräche mit dem BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V. auf den Punkt, was wichtig ist für unsere Region.

 

Offenbach ist auf dem Weg, zum attraktiven Standort für Gewerbe und auch Wohnen zu werden. Das ist nicht zuletzt einer offensiv und aktiv betriebenen Stadtentwicklungspolitik geschuldet.

Das Projekt Hafen Offenbach ist ein langfristig ausgerichtetes Projekt für einen neuen Stadtteil in bester Lage an der Stadtgrenze zu Frankfurt. Ardi Goldmann baut hier, sowie auch Andrzej Lyson. Die Hochschule für Gestaltung soll hier einen Neubau bekommen.

Auf dem ehemaligen MAN-Gelände soll Wohnraum und Einzelhandel in zentraler Lage im Stadtgebiet entstehen. Dort in der Nähe auf dem ehemaligen Schlachthof-Gelände gibt es auch Hotelgewerbe, Gastronomie, Dienstleistung und Wohnen.

Großes Entwicklungspotential hat der Standort ‘Neuer Kaiserlei‘, wo Offenbach und Frankfurt die Flächen in enger Kooperation städtebaulich beplanen.

Architekt BDB Carsten R. Kulbe, Vorstand für Finanzen im BDB Frankfurt Rhein Main e.V., stellt fest: „Bezogen auf das Stadtgebiet Offenbach sind die ausgewiesenen Bauflächen eine sehr nennenswerte Größenordnung. Ein von der Stadt bereitgestelltes Flächenangebot ist notwendige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Flächen durch Investoren und Unternehmen. Nur so kann dann später die Nutzung durch Gewerbetreibende oder – im Falle von Wohnprojekten – den Bürger erfolgen.“

 

„Und wir denken jetzt schon weiter“ – sagt Oberbürgermeister und Planungsdezernent Horst Schneider: „Im Norden des Stadtteils Bieber planen wir ein neues Wohngebiet. Und das bereits jetzt gut vermarktete Baugebiet ‘An den Eichen‘ wird nach Norden weiter fortgeführt.“
30 Mio. EUR gibt die Stadt Offenbach für Bauprojekte aus. Das Geld fließt u.a. in das Projekt Hafen Offenbach, in Kitas und Schulen.

„Der Masterplan Stadtentwicklung als gemeinsame Initiative der Stadt Offenbach und der Wirtschaft ist besonders positiv hervorzuheben. Mit der Ausrichtung auf die Schwerpunkte Wirtschaft und Wohnen werden zwei auch für die ganze Region wesentliche Ziele verfolgt.“, lobt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann (2. Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.) die enge Zusammenarbeit von Stadt und IHK.

Auch in puncto Nachverdichtung ist Offenbach aktiv. Es gibt eine Übersicht über Baulücken in Offenbach. So soll nichts unversucht gelassen werden, Investoren und Grundstücks¬eigentümer zusammen zu bringen und Wohnungsbau zu fördern.

 

Dipl.-Ing. BDB Ingolf Kluge freut sich über die positive Entwicklung und das städtebauliche Engagement: „Ich komme aus Offenbach. Ich bin hier geboren. Hier habe ich mein Büro. Offenbach und Frankfurt wachsen immer mehr zusammen. Wenn wir Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer unseren Beitrag leisten können, wollen wir das gerne tun. Als Berufsverband sind wir gerne kompetenter Ansprechpartner.“




BDB im intensiven Meinungsaustausch mit Bundesbauministerin Dr. Hendricks

14_06_09 Gespräch BM Dr. Barbara Hendricks (web 530x253)_BDB-Bund

Der Deutsche Bundestag war Ort des Antrittsgesprächs des BDB, vertreten durch den Präsidenten Hans Georg Wagner und den Hauptgeschäftsführer Herbert Barton, mit der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Frau Dr. Barbara Hendricks. Begleitet wurden die BDB-Repräsentanten durch den Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, Dr. Ronald Rast.

Dabei erläuterte der BDB der Ministerin die gemeinsamen Vorstellungen der Aktion Impulse zu aktuellen Themen der Wohnungs- und Städtebaupolitik. Die Aktion Impulse, der neben dem BDB über 30 Verbände und Institutionen angehören, ist der breiteste gesellschaftliche Verbund pro Wohnungsbau. Von den sieben zentralen Forderungen zur Stabilisierung und Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau, die die Aktion im Wahljahr 2013 an die neue Bundesregierung gerichtet hatte, sind zwei bereits umgesetzt: die Verlängerung und Zweckbindung der Kompensationszahlungen zur sozialen Wohnraumförderung in Höhe von jährlich 518 Mio. Euro vom Bund an die Länder sowie die Anhebung der Fördermittel für die Städtebauförderung auf jährlich 700 Mio. Euro.

Vier weitere Forderungen wurden zwar inhaltlich in den Koalitionsvertrag aufgenommen, aber noch nicht mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Das betrifft u.a. die Belebung eines guten und bezahlbaren Wohnungsbaus, eine spürbare Verbesserung der Anreize zur energetischen Gebäudesanierung und die Neuauflage von KfW-Etatmitteln für den „altersgerechten Umbau“. Die Forderung nach einer sinnvollen Förderung des Ersatzneubaus wurde im Koalitionsvertrag bisher gar nicht verankert. Detaillierte Forderungen zur weiteren Umsetzung des Koalitionsvertrages in der laufenden Legislaturperiode hatte die Aktion deshalb in ihrem neuen Positionspapier vom März 2014 aufgestellt, das der Ministerin übergeben wurde.

Die Bundesbauministerin teilte im Gespräch mit dem BDB dessen Auffassung, dass vielfältige Maßnahmen zur Belebung eines bezahlbaren Wohnungsneubaus, des sozialen Wohnungsbaus und des altersgerechten Umbaus erforderlich sind. Allerdings wurden seitens der Bundesministerin die vom BDB geforderten steuerlichen Anreize sowohl zum bezahlbaren Wohnungsbau als auch zur energetischen Gebäudesanierung, mit Verweis auf die aktuelle positive Wohnungsbauentwicklung, abgelehnt. Der BDB spricht sich hingegen für eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Entwicklung aus, statt erst bei einem Konjunktureinbruch zu reagieren.

Erfreulicherweise sagte Dr. Barbara Hendricks BDB-Präsident Wagner die Übernahme der Schirmherrschaft für den BDB-Studentenförderpreis 2015 zu und wird die Anfrage, den Festvortrag beim Deutschen Baumeistertag 2015 in Halle zu halten, wohlwollend prüfen.




BDB-Seminar Mauerwerk und Putz

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1. Mauerwerksbau mit Ziegeln

Grundlagen: Grundprinzipien, Überbindemaß, Detailpunkte

Schallschutz: Vorgaben, Spezielle Detailausbildung,
ZIS (Ziegel-Innenwand-System)

Wärmeschutz: EnEV 2014, Veränderte Anforderungen

Bemessung: Eurocode 6 allgemein, Neue Werte für die Bemessung

 

2. Putz auf Mauerwerk

Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung

Putzfassaden gestalten ohne Einsatz von Bioziden

 

3. Diskussion & Fragen

 

Alle Einzelheiten zu dieser Veranstaltung finden Sie unter Veranstaltungen hier auf dieser Internetseite.

 




skylineXperience+ – Workshops Architekturfotografie

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***** 10% Rabatt für BDB-Mitglieder *****

 

Informationen zur Energieeffizienz, Stadterlebnis

Frankfurt am Main besitzt eine deutschlandweit einmalige Skyline. Zudem gehört die hessische Metropole zur Topliga beim Klimaschutz in Europa. Beides zusammen und noch viel mehr können Sie nun von exklusiven Orten kennenlernen – mit den Workshops „skyline@nite“ und „skylineXperience+“.
Bei sämtlichen Kursen fotografieren Sie unter Anleitung des Bildjournalisten Erich Mehrl Ihre Motive aus besonderen Perspektiven. Hintergrundwissen über Orte, Gebäude und Klimaschutz der Stadt vermittelt Ihnen Bettina Gehbauer-Schumacher, Autorin des Reiseführers „Das energieeffiziente Frankfurt“.

 

Jetzt neu: Erschließen Sie sich eines der geschichtsträchtigsten Gebäude Frankfurts von außen und innen – Tageskurs „I.G.-Farben-Haus“

Samstag, 12. Juli 2014, 10.00 bis etwa 17.00 Uhr
Treffpunkt: Grüneburgplatz an der Fürstenbergerstraße am
ÖPNV-Anschluss: Uni Campus Westend
Teilnahmegebühr: 179 € (inkl. 19% MwSt. und Nachbereitungskurs) pro Person
10% Rabatt für Gruppenanmeldungen ab 5 Personen und für alle BDB-Mitglieder (Bitte bei der Anmeldung entsprechenden Nachweis beifügen.)

Neben dem ab 1880 angelegten Grüneburgpark entstand der „Poelzig-Bau“, auch I.G.-Farben-Haus oder Poelzig-Ensemble, früher auch IG-Farben-Gebäude, IG-Farben-Komplex, IG-Hochhaus, Farben Building, von 1975 bis 1996 offiziell General Creighton W. Abrams Building genannt. Viele Namen und Geschichten zu einem Gebäude, das von Hans Poelzig entworfen und als Zentralverwaltung für die I.G. Farben von 1928 bis 1930 errichtet wurde. 1931 folgten Casino, Laborgebäude und die terrassierte Außenanlage mit Wasserbassin. Lassen Sie sich von dem Charme und den Perspektiven eines der größten Bürogebäude seiner Zeit einnehmen, einer 250 Meter Stahlskelettkonstruktion im Stile des frühen Neoklassizismus.

Fotothemen:
• Parkanlage unter Einbeziehen des Gebäudekomplexes, Annäherung an Bau
• Details wie Fenster, Travertin-Fassade, überdachter Eingangsbereich, Schriftzug der Universität
• Foyer, Treppenaufgänge, Eisenhower-Rotunde, Gänge, Paternosteraufzüge, Übungen zur systematischen Vorgehensweise bei der Ablichtung solcher Innenräume

 

Nachbereitungskurs „Profi-Tipps zur individuellen Bildbearbeitung/-nachbereitung“ (inklusive für Teilnehmer an einem Tageskurs)

Immer am 1. Samstag des Monats, 10.00 bis etwa 16.00 Uhr
Treffpunkt: Frankfurter PresseClub (FPC), Ulmenstraße 20, 60325 Frankfurt am Main
ÖPNV-Anschluss: Alte Oper
Auch einzeln buchbar, Teilnahmegebühr: 59 € (inkl. 19% MwSt.) pro Person
10% Rabatt für Gruppenanmeldungen ab 5 Personen und für alle BDB-Mitglieder (Bitte bei der Anmeldung entsprechenden Nachweis beifügen.)

In Planung für Spätsommer/Herbst 2014 sind die Intensivkurse „skyline@nite – Türme“ mit Dächern Trianon und Opernturm sowie „skyline@nite – Hochhäuser“ mit Dächern Adina Apartment Hotel Frankfurt Neue Oper und Frankfurter Sparkasse, darüber hinaus weitere reizvolle Locations.

Die Workshops richten sich an alle, die sich für Architekturfotografie, aber auch für (moderne) Bauten, die energetische Besonderheiten der Stadt sowie den gestalterischen Hintergrund der vorgestellten Orte interessieren. Die kostenpflichtigen Kurse finden prinzipiell bei jedem Wetter statt, mit einer Teilnehmeranzahl von mindestens fünf, maximal zehn Personen. Eine Anmeldung ist immer erforderlich. Diese und nähere Informationen zu den Kursen gibt es bei:

 

Erich Mehrl
www.archivmehrl.de
Telefon: 0170 / 1839556, E-Mail: info@archivmehrl.de
Archiv Mehrl Fotoproduktionen und Bildbeschaffung,
Postfach 180407, 60085 Frankfurt am Main




ARCHITEKT BDB Günter Hügle

14_06 Architekt BDB Günter Hügle (web)

 

ARCHITEKT BDB Günter Hügle




Wissen kompakt: Tagesseminar zur EnEV 2014

14_05_22 Bild Seminar (web 530x253)_Smart SkriptAktuelle Qualifikation für Architekten und Ingenieure

Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz sind als Schlagworte in aller Munde – nicht zuletzt deshalb, weil sich die vielen gesetzlichen Vorschriften in diesem Themenkomplex schnell ändern. Wer muss also derzeit wann was leisten und beachten? Qualifizierte Antworten darauf gab das Tagesseminar, das der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) Frankfurt Rhein Main e.V. und sein Mitglied, die Ina Planungsgesellschaft mbH (ina), am 22. Mai anboten: „Die neue EnEV 2014, das EEWärmeG 2011 und das EnEG 2013 in der Praxis“. Referent war Dipl.-Ing. Michael Keller, einer der Geschäftsführer von ina, die auch Fernlehrgänge mit dem Abschluss-Zertifikat als Energieberater oder Fachplaner TU Darmstadt anbietet. Auch hier ist der BDB Kooperationspartner.

Nach der Begrüßung der rund 30 Teilnehmer durch den zweiten Vorsitzenden des BDB Frankfurt Rhein Main, Dipl. -Ing. (FH) Andreas Ostermann, erläuterte Michael Keller in der BDB-Geschäftsstelle von 9.30 bis 17.00 Uhr folgende Themen:

• Klimaschutz in der EU und in Deutschland – Ziele und Anforderungen
• Die EnEV in der Praxis – Grundlagen, Anwendung und das Referenzgebäude
• Der Weg zur EnEV 2014 – EnEV-Easy und Energieausweise
• EnEV in der Praxis – Vertiefung EEWärmeG und EEG
• EnEV in der Praxis – Anforderungen bei Maßnahmen und Fördermitteln.

Diese wurden mit zahlreichen Anmerkungen und Erfahrungen zur konkreten Anwendung veranschaulicht. Entsprechend lebhaft fiel auch der Austausch der Teilnehmer mit dem Referenten aus. Dabei ging es vor allem darum, welche Verpflichtungen beim energiesparenden Bauen einzuhalten sind: Verschiedene Methoden, Verfahren und Kennwerte spielen eine Rolle, bei denen es auch zu Widersprüchen / Differenzen kommen kann, zum Beispiel bei den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den Förderrichtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das Seminar in der BDB-Geschäftsstelle machte Planer für die Zusammenhänge, Neuerungen und Berechnungsverfahren fit, die sie ab dem 1. Mai 2014, ab dem 1. Januar 2015 und ab 2016 einzuhalten haben – ergänzt durch Tipps für die Praxis. Zukunftsgerechte Planungen dürften deshalb für die Teilnehmer kein Problem mehr sein.

 

LOGO Seminar EnEVAnlass: Aktualisiertes Energiesparrecht

Für die am Bau Beteiligten gibt es zahlreiche Reformen, denn das Energiesparrecht wurde von der Bundesregierung an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie und die Ziele der Energiewende angepasst. So gilt bereits seit dem 13. Juli 2013 das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Ab dem 1. Mai tritt nun auch die novellierte EnEV in Kraft. Beide müssen mit dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) zusammen spielen und sind Schritte zu Niedrigstenergiegebäuden. Diese werden ab 2019 für neue Behördenbauten und ab dem Jahr 2021 für alle Neubauten zum Standard. Wesentliche Inhalte der neuen EnEV sind deshalb:

• Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten wird ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent verschärft, der zulässige Wärmedurchgangskoeffizient um durchschnittlich 20 Prozent. Bei auszutauschenden Außenbauteilen dürfen höchstens die jeweiligen, in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht werden.
• In 2014 werden erstmals automatische Regelungs- oder Abschaltfunktionen der Gebäudetechnik berücksichtigt. Um den dann ab 2016 reduzierten Energiebedarf zu erzielen, muss eine Immobilie entweder den Automationsanforderungen der EnEV entsprechen oder diese über weitere Optimierung von Gebäudehülle oder Anlagentechnik kompensieren.
• Der vor Ort selbst erzeugte und genutzte Strom kann vom Endenergiebedarf eines Gebäudes abgezogen werden. Die entsprechenden Monatswerte berechnen sich mit der neuen DIN V 18599.
• Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985/30 Jahre sind – außer Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad. Von der Regel ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Eigentümer die Pflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
• Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung – Die neuen Energieeffizienzklassen A+ bis H sind in allen neu zu erstellenden Energieausweisen für Wohngebäude anzugeben.
• Die Energieausweise müssen bei der Besichtigung eines Kauf-/Mietobjekts vorliegen und dem Käufer/neuen Mieter als Kopie oder im Original ausgehändigt werden. Zudem gibt es die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr: Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken und in behördlich genutzten Gebäuden mit mehr als 250 m2 Nutzfläche.
Weitere Fortbildungsmöglichkeiten

Über das Tagesseminar hinaus bietet ina mit dem Fachbereich Architektur der Technischen Universität (TU) Darmstadt die folgenden E-Learnings an:

• Zertifikatslehrgang „Wohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“
• Zertifikatslehrgang „Nichtwohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“ (wird aktualisiert und ist ab Herbst 2014 wieder buchbar)
• Zertifikatslehrgang „Vom Passiv- zum Plus-Energie-Haus im Neubau“ zum „Fachplaner TU Darmstadt für Passiv-, Null- und Plus-Energie-Häuser“
• Fortbildungslehrgänge „Auffrischung für Energieeffizienz-Experten“ zum Thema „EnEV 2014 und BAFA-Richtlinie 2012“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie „Wege zum Niedrigstenergiegebäude 2020“.

 

14_05_22 Bild Ostermann, Keller (web 200x159)_Smart Skript

Die Anmeldung und Teilnahme an den Qualifizierungen sind jederzeit und online möglich. Mitglieder des BDB erhalten gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung 20 Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Vom 1. bis 31. August 2014 gibt es ein „Sommer-Special“: Dann kostet der Besuch eines Zertifikatslehrgangs generell 150 Euro weniger.

Nähere Informationen sowie kostenfreie Demo-Versionen der Kurse finden Sie unter:
www.energieberater-ausbildung.de
energieberater.moodle-kurse.de

 

Bettina Gehbauer-Schumacher (Smart Skript)




neu im TEAM BERLIN – wir machen ZUKUNFT

Team Berlin (web)

 

 

Seit dem 1. Oktober 2013 verstärkt Tobias Hintersatz, studierter Politologe, Medienwissenschaftler und Historiker, als Referent für den Geschäftsführer das Team der Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Pressearbeit des BDB-Bundesverbandes, die inhaltliche und grafische Gestaltung des zweimonatlich erscheinenden BDB-Newsletters, die Betreuung der BDB-Webseite www.baumeister-online.de und der BDB-Facebookseite sowie die Organisation von Veranstaltungen unseres Verbandes. Weiterhin ist Herr Hintersatz unter anderem redaktionell verantwortlich für die Mitgliederzeitschrift, die BDB-Informationen in der DBZ.

 

Als Referent für die interne Kommunikation ist Malte Harlinghausen für den Bund Deutscher Baumeister e. V. seit April 2014 in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin tätig. Herr Harlinghausen ist beim BDB unter anderem für die Mitgliederwerbung und die Mitgliederbetreuung sowie die Unterstützung der Bildungsarbeit des BDB zuständig. Zudem gehört die Betreuung der Untergliederungen des BDB aus organisatorischer und struktureller Sicht zum Aufgabengebiet von Herrn Harlinghausen. Außerdem unterstützt er die Arbeitskreise und Arbeitsgruppen auf allen Ebenen des BDB und ist für den „Bericht aus Berlin“ zuständig.




BDB und BAK im Dialog mit Bundesjustizminister Heiko Maas – Gesamtschuldnerische Haftung bedarf dringend einer Gesetzesänderung!

14_05_16 Gespräch BM Heiko Maas_BDB-Bund

 

Zu einem ca. 90 minütigem Antrittsbesuch trafen sich am 14. Mai BDB-Präsident Hans Georg Wagner in Begleitung der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Frau Barbara Ettinger-Brinckmann, sowie dem BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und dem Bundesgeschäftsführer der BAK, Dr. Tillmann Prinz, mit dem neuen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Berliner Bundesjustizministerium.

Präsident Wagner, der insbesondere durch sein politisches Wirken auf Bundesebene und im Saarland ein enges persönliches Verhältnis zum neuen Bundesminister Maas hat, leitete für die Delegation der Architekten und Ingenieure federführend die Gesprächsrunde und führte durch verschiedene beispielhafte Fallgestaltungen in die z.T. existenzbedrohende Ausgangslage der Planungsbüros aufgrund der durch Rechtsprechung entwickelten gesamtschuldnerischen Haftung ein. Er verwies auch auf die Verschärfung der Haftungssituation für bauleitende Architektur- und Ingenieurbüros hin, die nach Abschaffung des Meisterbriefes im Handwerk als Qualitätssicherungsmaßnahme bei vielen Baugewerken 2004 unter der rot/grünen Bundesregierung eingetreten ist. Die Auswirkungen auf die Prämiengestaltung der Berufshaftpflichtversicherungen bei Architekten und Ingenieuren seien beträchtlich gewesen und es müsse, wenn sich nichts ändere, mit weiteren Prämienerhöhungen gerechnet werden.

Ein BDB-Positionspapier wurde vorab dem Ministerium zur Verfügung gestellt, das auch die Grundlage zum weiteren Meinungsaustausch mit dem Minister und seinem zuständigen Unterabteilungsleiter, Ministerialdirigent Karl-Heinz Oehler, bildete.

Herr Oehler stellte fest, dass die in der vorigen Legislaturperiode diesbezüglich eingerichtete Arbeitsgruppe ihre Arbeit mit dem Schlussbericht abgeschlossen habe. Es stehe jetzt an, nach Freigabe der notwendigen Haushaltsmittel noch zwei Rechtsgutachten von Seiten des Ministeriums zum Thema zu beauftragen und anschließend ernsthaft eine gesetzliche Neuregelung in Angriff zu nehmen.

Sowohl Herr Wagner wie auch die Präsidentin der BAK, Frau Ettinger-Brinckmann, boten hierzu die Unterstützung von BDB- und BAK-Seite dem Bundesjustizminister an.

Herr Oehler, der bereits in der Formulierung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe die überproportionale Belastung der Architekten und Ingenieure aus der gesamtschuldnerischen Haftung mit den bauausführenden Unternehmern zutreffend diagnostiziert hatte, bat die BAK, ihm aktuelle Rechtsprechung zu typischen Fallgestaltungen in der Praxis zur Verfügung zu stellen. Dr. Prinz bot für die BAK darüber hinaus an, Vorschläge für  eine Gesetzesänderung zum Thema dem Ministerium zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere durch Herrn Wagner wurde für den BDB die Forderung nach Streichung des Kopplungsverbotes, dem nur die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure und nicht ihre zumeist gewerblich tätigen Konkurrenten im Baugeschehen unterliegen, vorgetragen. Der Bundesjustizminister nahm diese Forderung mit Verständnis zur Kenntnis, verwies allerdings darauf, dass für eine entsprechende Gesetzesinitiative federführend das Bundeswirtschaftsministerium angesprochen werden müsse.

 




Stipendien für Qualifizierung Denkmalpflege ausgeschrieben

Logo DSD-DenkmalAkademie

Anlässlich des 30. Jubiläums ihrer Gründung vergibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) Stipendien für den Lehrgang „Qualifizierung Denkmalpflege“ aus dem Fortbildungsangebot ihrer DenkmalAkademie. Gemeinsam mit der treuhänderischen Ingeborg und Gottfried Kiesow-Stiftung in der DSD lädt sie Architekten und Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörden dazu ein, sich um ein Vollstipendium für den Kurs 2014/15 zu bewerben.

Der zertifizierte Lehrgang „Qualifizierung Denkmalpflege“ dient der berufsbegleitenden Weiterbildung von Denkmalpflege-Fachleuten in den Bereichen Planen, Bauen, Erhalten und Sanieren. Als berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot richtet sich die Fortbildung explizit an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Denkmalbehörden und Architekturbüros.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2014.

Das Merkblatt zur Vergabe von Stipendien für den Lehrgang Qualifizierung Denkmalpflege im Jahrgang 2014/2015, der Vordruck des Bewerbungsbogens sowie weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der DenkmalAkademie unter www.denkmalakademie.de.
Sie können dort auch heruntergeladen werden.

Für weitere Rückfragen und Information wenden Sie sich bitte direkt an:
Eberhard Feußner, DenkmalAkademie, eberhard.feußner@denkmalakademie.de