Bücher

Mitte auf Augenhöhe

von Benedikt Goebel, Lutz Mauersberger.

144 Seiten, Format 28,0 x 25,5 cm,
kartoniert,
19,80 EUR

Lukas Verlag, Berlin

ISBN: 978-3-86732-334-5

Im Berliner Stadtkern, dem Ursprungsort der heutigen Metropole, erinnert nur noch wenig an dessen 800jährige Geschichte. Bis auf ein paar Denkmale existieren kaum Zeugnisse des historischen Gefüges. Die traditionsreichsten Plätze der Gründungsstädte Berlin und Kölln, Molkenmarkt und Köllnischer Fischmarkt, sind ebenso verschwunden wie der Neue Markt. Einst geschäftige Hauptstraßen wie die Königstraße (heute Rathausstraße), Spandauer Straße, Stralauer Straße, Gertraudenstraße oder Roßstraße haben mit der früheren Bebauung auch ihre Attraktivität verloren und sind zudem durch übermäßigen Autoverkehr belastet. Schmale Gassen und Höfe, die in einer seit dem Mittelalter fast unveränderten Struktur in der Berliner Altstadt zu finden waren, gingen im letzten Krieg oder, wie im Fall der Fischerinsel, durch Flächenabbruch um 1970 verloren.

Die gegenwärtige Architektur und Stadtplanung ignoriert die Geschichte Berlins, indem sie die Stadt mit ortsunabhängigen Allerweltsgestaltungen überformt. Die Autoren plädieren hingegen dafür, Stadträume so zu gestalten, dass sie einen Bezug zur 800jährigen Geschichte Berlins aufweisen. Denn der historische Stadtgrundriss vermag mit seiner Abfolge von Straßen und Plätzen in menschlicher Dimension und mit einer Bebauung, die geschäftiges Leben an den Hauptstraßen und ruhiges Wohnen in den Seitenstraßen ermöglicht, den heutigen und zukünftigen Ansprüchen an das Zentrum einer Großstadt gerecht zu werden.
Das Buch stellt deshalb ausschließlich aus der Fußgängerperspektive fotografierte historische Stadträume und den heutigen Zustand desselben Ortes gegenüber. Die Vergleiche machen eindrucksvoll deutlich, welche Wiedergewinnungspotentiale im Berliner Stadtkern vorhanden sind – die historische Mitte ist eine Stadt auf Augenhöhe. Das Buch lädt alle Berliner, Zugezogenen und Besucher ein, die abhanden gekommene, unbekannt gewordene Berliner Mitte wieder kennen und lieben zu lernen..

Lukas Verlag, Berlin

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Die Stadtstraße

von Mäckler, Sonne Deutsches Institut für Stadtbaukunst e.V.

336 Seiten, Format 20,8 x 24,6 cm,
kartoniert,
38,00 EUR

Jovis Verlag, Berlin

ISBN: 978-3-9861208-5-6

Die Stadtstraße bildet das Rückgrat des öffentlichen Raums. Sie dient neben der Mobilität dem Einkaufen, dem Flanieren, der Unterhaltung und vielem anderem mehr. Sie ist ein städtischer Raum, der durch die Fassaden der Häuser gebildet und geprägt wird. Wie sollen Stadtstraßen unter heutigen Klimaanforderungen als einladende und charakteristische Stadträume gestaltet sein?

Die Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt widmet sich seit mehr als einem Jahrzehnt grundlegenden Fragen der Stadtentwicklung. In den Beiträgen dieses Bandes diskutieren Vertreter*innen unterschiedlicher Fachdisziplinen aus Theorie und Praxis sowie Planungsdezernent*innen deutscher Städte, wie sich die verkehrstechnischen und funktionalen Anforderungen an eine Stadtstraße mit ihren städtebaulichen, architektonischen und ökologischen Notwendigkeiten zusammenbringen lassen.

Jovis Verlag, Berlin




Nachruf auf Hansjoachim Lehmann

Hansjoachim Lehmann (Bild: Uwe Lehmann)

Der BDB-HESSENFRANKFURT trauert um Hansjoachim Lehmann, der am 07.02.2026 im Alter von 87 Jahren verstorben ist.

Lehmann war Kopf und Herz des über fast 30 Jahre erschienenen Mitgliedermagazins BDB-direkt. Ursprünglich nur für den BDB-Kassel herausgegeben, wuchs mit den Jahren der Umfang. Mehr und mehr Untergliederungen wurden in die Publikation integriert bis dann die BDB-direkt Plattform für alle BDB-Untergliederungen in Hessen und Thüringen war.

Großer Beliebtheit und guter Erinnerung erfreuten sich die sogenannten ‘Hessen-Thüringen-Gipfel‘, die den ehrenamtlich beitragenden Redakteuren als kleines Dankeschön galten und von Lehmann und dem Verleger Thomas Müller an wechselnden Orten in Hessen und Thüringen organisiert und getragen wurden.

Lehmann war Architekt und selbst im Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure e.V. lange ehrenamtlich aktiv. Für den BDB war er Mitglied in der Vertreterversammlung der Architekten und Stadtplanerkammer Hessen. Zuletzt hatte er den BDB-Kassel als Vorsitzender geleitet.

Mit ihm verbunden bleibt sein oft vorgetragenes Zitat von Wilhelm von Humboldt:

Im Grunde genommen sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen Kindern Uta und Uwe und allen Angehörigen.
Wir werden Hansjoachim Lehmann ein ehrendes Andenken bewahren.




Berufsständische Versorgungswerke brauchen unsere Aufmerksamkeit

1,1 Milliarden Euro Verlust muß das Versorgungswerk VZB, das für die Altersversorgung der Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen zuständig ist, verbuchen. Das Anlagevermögen betrug ursprünglich 2,2 Milliarden Euro. Das Versorgungswerk der Zahnärzte in Schleswig-Holstein mußte 50 Millionen Euro abschreiben. Weitere 50 Millionen Verlust verbucht das Versorgungswerk der Apotheker – ebenfalls aus Schleswig-Holstein. 163 Millionen Euro hatte die Bayerische Versorgungskammer (BVK) schon 2024 abgeschrieben. Das noch bestehende Verlustrisiko wird von der BVK selbst auf 690 Millionen Euro beziffert.

Die aktuellen Meldungen zur Finanzlage der Versorgungswerke sind dramatisch. Verursacht sind die hohen Verluste vor allem durch risikoreiche Investitionen in Immobilien. Ganz offensichtlich wurde von den in den Versorgungswerken Handelnden die Anlagen falsch eingeschätzt. Doch warum gab es das früher nicht in diesem Ausmaß?

Der Grund liegt in der zurückliegenden Niedrigzinsphase am Finanzmarkt und einem Renditedrang. Um den Rentenversprechen und Rentenerwartungen der Einzahler in die Versorgungswerke gerecht zu werden, haben Versorgungswerke bereits seit längerem sich von festverzinslichen Papieren abgewendet und andere Anlageformen gesucht. Das muß grundsätzlich nicht schlecht sein – verlangt aber verantwortungsvolles Entscheiden, weil die Risiken ungleich größer sind.

Auf Bundesebene gibt es kein Kontrollorgan, daß Versorgungswerke beaufsichtigt. Die Bankenaufsicht ist nicht zuständig. Es gibt auch keine Staatshaftung und keinen Ausfallfonds, der zumindest hohe Verluste abmildern könnte. Versorgungswerke sind Ländersache.

Und damit wird es komplex: Die Architekten in Hessen haben sich dem Versorgungswerk der Architektenkammer NRW angeschlossen. Die Ingenieure zahlen die die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ein. Die Aufsicht haben die jeweiligen Finanzministerien in NRW und Bayern.
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, daß jetzt hessische Vertreter in die Vertreterversammlung des Versorgungswerks nach NRW entsendet werden sollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Meldungen braucht es dieses Mehr an Informationsaustausch, Transparenz und Kontrolle sehr.

Für den BDB-HESSENFRANKFURT ist die Architekten- und Ingenieurversorgung, der ein Großteil seiner Mitglieder aufgrund gesetzlicher Regelung angeschlossen sein muß, ein wichtiges Thema, das Aufmerksamkeit braucht. Wie entwickelt sich der Rechnungszins? Wird er gesenkt? Gibt es eine Aufsplittung des Zinses für Altbestand und Neuzugänge? Wie wirkt sich ein offenes Deckungsplanverfahren auf die Rentenzahlung aus? Insbesondere dann wenn ein kontinuierlicher Neuzugang von Berufsangehörigen längerfristig nicht erwartet werden kann?

Zahlen müssen eingeordnet werden. Denn richtig ist auch: Für das VZB ist der eingetretene Verlust bedrohlich. Bei der BVK mit einem Anlage­volumen von 117 Milliarden macht der Verlust aber nur etwas mehr als ein halbes Prozent aus.
Es geht darum, das Vertrauen der hessischen Architekten und Ingenieure in ihre Versorgungswerke zu bestätigen. Vertrauen ist bekanntlich der Anfang von allem.




auf ein WORT: Till Marwede

Versorgungswerke – Transparenz und kritische Begleitung erforderlich

Die Rente ist sicher?

Norbert Blüm verkündete 1986: „Die Rente ist sicher.“ Schon damals war diese Aussage mindestens fragwürdig – und heute wird sie erneut intensiv diskutiert. Das betrifft selbstverständlich auch die Mitglieder der Versorgungswerke der Ingenieur- und Architektenkammern.

Sicherheit

Beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW besteht nach heutigem Kenntnisstand kein akuter Anlass zur Besorgnis. Gleichwohl sollten die öffentlich bekannt gewordenen Fehlinvestitionen einzelner berufsständischer Versorgungswerke – aktuell z.B. ein Verlust von 700 Mio. € beim Versorgungswerk Bayern – als Warnsignal verstanden werden: Auch kapitalgedeckte Systeme sind nicht automatisch vor erheblichen Verlusten und deren Folgen geschützt.

Höhe

Viele Kolleginnen und Kollegen – ich eingeschlossen – sind lange davon ausgegangen, dass eine Rente aus dem Versorgungswerk grundsätzlich sicherer sei als die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (DRV), weil sie kapitalgedeckt ist. In der Praxis zeigt sich jedoch: „kapitalgedeckt“ bedeutet nicht automatisch „stabil“ oder „inflationsfest“.

Während die gesetzlichen Renten in den letzten Jahrzehnten – trotz defizitärer Kassenlage und vor allem aus politischen Gründen – insgesamt um etwa 35 % erhöht wurden, bewegten sich die Leistungen des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW über längere Zeit weitgehend auf gleichbleibendem oder teilweise sogar sinkendem Niveau (bei einem Rechnungszins von 2 % seit dem 31.12.2016, der jedoch keine jährliche Erhöhung von 2 % bedeutet, sondern nur ein Baustein von mehreren in der Rentenberechnung ist). Gleichzeitig wurde die Kaufkraft durch Inflation im gleichen Zeitraum kumuliert um rund 30 % gemindert.

Ein automatischer Inflationsausgleich ist in der Satzung nicht vorgesehen; Rentenanpassungen sind nur im Rahmen von Dynamisierung bzw. Überschussbeteiligung per Beschluss möglich. Angesichts der realen Kaufkraftverluste ist diese Situation für viele Ingenieurinnen/Ingenieure und Architektinnen/Architekten nicht zufriedenstellend – die wirtschaftlichen Rentenaussichten wirken damit faktisch deutlich schwächer als Lange erwartet. Ebenso wenig ist die Rentenberechnung transparent nachvollziehbar; der genaue Einfluss von Rechnungszins und wirtschaftlicher Aktivität des Versorgungswerks (z.B. Anlagen in Immobilien) ist nicht ohne Weiteres erkennbar.

Fazit

Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Architektenkammer Hessen im Zuge der Neuordnung des Anschlusses an das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW als gute Gelegenheit, die Themen Sicherheit, Anlagestrategie, Transparenz und Rentenperspektive intensiver zu diskutieren und im Sinne der Mitglieder kritisch zu begleiten. Angesichts der Rahmenbedingungen sollte außerdem zumindest ergebnisoffen geprüft werden, ob künftig – analog zur DRV – politische Flankierung (etwa in Form staatlicher Zuschüsse) grundsätzlich denkbar oder erforderlich sein könnte.




AKH-VV: Antrag erfolgreich, weitere Themen: Versorgungswerk und Hamburg-Standard

Präsident Gerhard Greiner, Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar, Dr.-Ing. Stefan Weihrauch (Präsident Hamburgische Ingenieurkammer Bau), Heiko Kasseckert (CDU-Fraktion im hessischen Landtag)

Vorab: Unser Antrag zum Thema ‚Weiterentwicklung von Wettbewerbsverfahren‘ wurde angenommen, es gab einen interessanten Vortrag zum „Hamburg Standard“, der zur Einsparung von Baukosten führen soll.

In der einstündigen Rede des Präsidenten gab es zum Teil fragwürdige Statements, wie z.B. das Zweifeln an der Notwendigkeit von Bürokratieabbau.

Im Rahmen der anschließenden Diskussion hatte Martin Pletz daher angeregt, die Vielzahl der kommunalen Satzungen als Kostentreiber für die Baukosten einzuschränken, dieser Sachverhalt wurde eher verhalten zur Kenntnis genommen.

Dem Vorschlag den Mehrwertsteuersatz für Bauleistungen von 19 auf 7 % zu senken, wurde entgegnet, dass dies nicht der Gegenstand der Diskussion sei.

Es wäre insbesondere wünschenswert, dass die Rede zukünftig kürzer ausfällt, um wichtigeren Themen im Anschluss mehr Zeit einzuräumen.


Die Aussprache und Abstimmung zur notwendigen Satzungsänderung der AKH für die Anpassungen am Versorgungswerk.

Hierzu gab es auch eine ausführliche Vorbesprechung, an der unser Verband in Person von Herr Till Marwede und Frau Rühl teilgenommen hat.

Die Satzungsänderung wurde angenommen, sodass wir zukünftig etwas mehr Mitsprache bei dem Versorgungswerk NRW haben sollen, ob das tatsächlich der Fall sein wird, muss ich erst zeigen.

Mitglieder äußern berichtigte Bedenken bez. der Entwicklung ihrer Renten, diese Sorgen werden gerade auch durch die Berichterstattung über Milliardenverluste bei den Ärzten/Zahnärzten und Apotheker Versorgungswerken befeuert. Für diese VVS war dies jedoch kein Thema.

Interessant und wichtig war der Vortrag von
Dr. Ing. Stefan Weihrauch (Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer Bau) zum „Hamburg Standardzur Einsparung von Baukosten.
Herr Dr. Weihrauch stellte die Ergebnisse bei einer Präsentation vor. Sie finden das Projekt unter folgenden Link: www.bezahlbarbauen.hamburg  (Hier sind alle wichtigen Informationen gut aufgearbeitet)

Der Hessische Landtag war mit zwei Vertretern vor Ort, die sich Notizen zum Vortrag machten. Im Anschluss an den Vortrag von Dr. Weihrauch ging Herr Kasseckert (MdL Wirtschafts- und Wohnungsbaupolitischer Sprecher der CDU) noch in die Diskussion.
Es wäre wichtig und interessant, dieses Thema, bzw. die Umsetzbarkeit im Verband weiter zu diskutieren!.

Die Vorstellung des neuen Portals der AKH soll hier nur am Rande erwähnt werden.

Anträge:
Der Antrag des BDB LV Hessen zur Umsetzung eines Ausstellungskonzepts für Kunstarbeiten in der AKH „Kunst in der Kammer“ wurde trotz unserer Unterstützung abgelehnt.

Auf meine Nachfrage, wie denn nun mit unserem genehmigten Antrag „Die Architektenkammer soll sich mit dem Image von uns Bauschaffenden auseinandersetzen und eine Arbeitsgruppe für unseren Berufsstand initiieren.“ weiterverfahren wird, erhielt ich folgende Antwort: Diese „Social Media“ Gruppe sei bereits gegründet, jedoch wurde der BDB-HESSENFRANKFURT dazu noch nicht informiert oder eingeladen, weil die Gruppe noch im Aufbau sei.

Appell:
Liebe Mitglieder des BDB-HESSENFRANKFURT, liebe Architektinnen und Architekten. Wenn wir uns und unsere Interessen besser in der Kammer abbilden wollen, brauchen wir eure Unterstützung!

Bitte teilt uns mit, was euch bewegt, was euch wichtig ist in der Kammerarbeit, nur dann können wir gut und schlagkräftig argumentieren! Kommt zu den Mitgliederversammlungen und geht mit uns in die Diskussion oder schreibt uns bei Instagram.

Wir sind offen für Anregungen und bleiben dran, danke!




WinterTreff – Kulinarische Tour zum Guude Frankfurter Stöffsche

Treffpunkt in der Apfelweinhandlung Jens Becker

Als Jahresabschluß fand am 26.11.2025 für unsere Mitglieder, Freunde und Gäste ein vorweihnachtliches Treffen mit Führung durch Frankfurts Alt-Sachsenhausen statt. Begonnen wurde mit einer Verkostung in einer ehemaligen Apotheke bei Jens Becker. Auf dem Rundgang mit dem Motto “erst in de Bembel, dann in’s Gerippte, dann in de Herbert” gab es viele schöne Geschichten und Anekdoten zu hören. Die Führung endete dann im Lorsbacher Thal bei Äppelwoi und passender Kulinarik.

Mit dabei: Unser Mitglied Karl Albert Dauth, der selbst einige Umbauten im Familienlokal Dauth-Schneider begleitet hat.

im Dauth-Schneider
auf dem Weg durch Alt-Sachsenhausen
Bembel
Ein Himmel voller Äpfel



Wettbewerbsverfahren weiterentwickeln – Antrag an die AKH-Vertreterversammlung

Wettbewerbsverfahren nach der RPW gelten seit vielen Jahren als bewährtes Instrument zur Sicherung architektonischer und städtebaulicher Qualität. Auch die Architektenkammern unterstützen diese Verfahrensform ausdrücklich, da sie Transparenz, Fairness und Baukultur fördern.

In der Praxis führen insbesondere offene oder begrenzt offene Wettbewerbe mit hohen Teilnehmerzahlen (teils über 20 Büros) und langen, teilweise mehrphasigen, Bearbeitungszeiträumen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand. Der zeitliche Einsatz ist beträchtlich, und die Kosten für Personal, Modellbau und Präsentationen liegen pro Büro regelmäßig über 20.000 €. Preisgelder erhalten in der Regel nur wenige Preisträger, deren Vergütung den tatsächlichen Aufwand meist kaum deckt. Für kleine und mittlere Büros bedeutet dies ein erhebliches wirtschaftliches Risiko.

Zugleich führen die Verfahren durch ihre Komplexität und Dauer oftmals zu deutlichen Verzögerungen in der weiteren Projektentwicklung und Umsetzung.
Eine Anpassung der RPW-Verfahren, die Aufwand, Teilnehmerzahl und Dauer in ein verhältnismäßiges Maß bringt, würde die Wettbewerbslandschaft fairer, wirtschaftlich tragfähiger und zugleich effizienter gestalten.

Im Zusammenhang mit den derzeit auf Bundes- und Landesebene diskutierten Initiativen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren („Bau-Turbo“) bietet sich die Chance, auch die Wettbewerbsverfahren als Teil der gesamten Planungs- und Umsetzungsstrecke auf ihre Effizienz und Praxistauglichkeit hin zu überprüfen – ohne die hohen Qualitätsansprüche der Baukultur zu gefährden.

Ziele des Antrags:

– Sicherstellung angemessener und wirtschaftlich tragfähiger Verfahren
Begrenzung übermäßiger Teilnehmerzahlen
Reduktion der Verfahrensdauer zur Förderung einer zügigen Umsetzung
Stärkung kleiner und mittlerer Büros
– Beitrag zu einer effizienteren, aber qualitätsorientierten Baukultur

Der BDB-HESSENFRANKFURT beantragt deshalb, die Vertreterversammlung möge beschließen:

Die Architektenkammer Hessen wird beauftragt, sich auf Landes- und Bundesebene für eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsverfahren nach der RPW einzusetzen.

Ziel ist es, die Verfahren stärker an die praktischen Anforderungen der Planungs- und Umsetzungspraxis anzupassen und dabei

– den Aufwand für teilnehmende Büros in ein angemessenes Verhältnis zur Projektgröße und zum Auftragswert zu setzen,
– die Teilnehmerzahl in Wettbewerben angemessen zu begrenzen,
– die Verfahrensdauer und -komplexität zu reduzieren, um eine zügigere Umsetzung zu ermöglichen
– und alternative, qualitätsgesicherte Verfahrensformen (z. B. einstufige, geladene oder kooperative Verfahren, Konzeptvergaben mit Fachjurys) stärker zu fördern.




Architektendialog am Runden Tisch 2025 der Bauaufsicht Wiesbaden

Runder Tisch mit der Bauaufsicht Wiesbaden im Haus der Vereine in Wiesbaden Dotzenheim

Nach der Begrüßung und einem kurzen Bericht zur aktuellen Darstellung und zum Arbeiten des Bauamts,  durch die leitende Baudirketorin/Amtsleiterin Frau Matzenauer, war schnell klar, dass ein großes Thema den Dialog dominieren würde…die neue Hessische Bauordnung (seit 14.10.25 rechtsgültig), bzw. der sog. „Bauturbo“.

Daher kurz vorab die Info:

Das Bauamt Wiesbaden ist aktuell sehr gut aufgestellt, die Kundenorientierung zeigt sich in der neuen Beratungsstruktur, den dazu umgestalteten Räumen und der Antragsannahme und vor allem – in der Bearbeitung der Anträge.

Als aktive Architektin in Wiesbaden, die einige – nicht immer einfache- Bauanträge einreicht, kann ich die neue Ausrichtung des Bauamts nur vollständig bestätigen! Die Zusammenarbeit funktioniert wirklich gut, das Bauamt ist erreichbar, Termine sind kurzfristig möglich, Fachbereiche werden zeitnah zu Besprechungen dazu gebeten, z.B. die ebenfalls gut organisierte Untere Denkmalschutzbehörde (Abteilungsleiter Denkmalschutz und Denkmalpflege/ Martin Horsten).

Die anwesenden Architekten und Architektinnen sahen das überwiegend ebenso.

Juliane Fäth, Florian Schrader, Sandra Matzenauer

Frau Fäth (Teamleiterin), berichtete noch zur Antragsannahme und betonte noch einmal, wie wichtig gut strukturierte Bauanträge für eine zügige Bearbeitung sind.

Das noch etwas unklare und unübersichtliche Thema der Genehmigungsgebühren von Abweichungen und Befreiungen wird Thema beim nächsten Dialog sein und wird bis dahin vom Bauamt bearbeitet.

Auch zum digitalem Bauantrag wurde berichtet, dieser wird in Wiesbaden ab dem 01.12.2025 aktiviert!

Größter Tagesordnungspunkt:

Die neue HBO , verkündet am 13.10.2025, Inkraftgetreten am 14.10.2025

Die wichtigsten Änderungen wurden von Florian Schrader /Teamleiter vorgestellt.

Vorab:

Der sog. „Bauturbo“ soll die Schaffung von neuem Wohnraum auch durch Aufstockung oder Nachverdichtung ermöglichen.Dazu wurden Anpassungen in der neuen HBO notwendig, die hier kurz angerissen werden:

§  6      Die Reduzierung der Mindestabstandsflächen auf 2,50m (bei einer max. Höhe von 6,25)

§ 42     Bei einer Aufstockung von bis zu 2 Geschossen, muss kein Aufzug notwendig werden

§ 50     Abweichend von Satz 1 und 2 ist für rechtmäßig bestehende Gebäuden, die zu Wohnzwecken aufgestockt, um-, ausgebaut oder in ihrer Nutzung geändert werden, eine lichte Raumhöhe von 2,10 m ausreichend.

§51     Wohnungen benötigen Abstellräume nur noch in GK 3-5, für Wohnungen, die durch Dachausbau, Aufstockung oder Umnutzung rechtmäßig bestehender Gebäude entstehen, sind keine Abstellräume mehr erforderlich.

Die Erleichterungen beim Brandschutz – nachträglich aufgestockter Bestandsgebäude -wurden mit Nachweisberechtigten für Brandschutz konstruktiv diskutiert

§ 52     Die Anzahl notwendiger Stellplätze erhöht sich nicht, wenn durch nachträglichen Ausbau von Dach- oder Kellergeschossen, Teilung von Wohnungen, die Errichtung von untergeordneten Anbauten sowie durch Umnutzung und Aufstockung von rechtmäßig bestehenden Gebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. (1a) 1Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 dürfen in den kreisfreien Städten zum 14. Oktober 2025 bei der Errichtung von Wohngebäuden mit bis zu 14 Wohnungen keine Stellplätze und bei der Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als 14 Wohnungen nicht mehr als 0,5 Stellplätze je Wohnung gefordert werden.

Hierzu gab es heftige Diskussionen, wie sich dies zukünftig auf den Parkdruck in den Städten auswirken wird.

Weiterer Diskussionsbedarf besteht zu den Änderungen bei Abbrüchen von Gebäuden.

§ 63a     Keiner Baugenehmigung bedarf die vollständige oder teilweise Beseitigung von 

1. Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 nach Abschnitt I der Anlage zu § 63,

2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,

3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

4. Anlagen der öffentlichen Trägerschaft.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Anmerkungen von Herr Horsten: Selbstverständlich müssen für den Abbruch denkmalgeschützter Gebäude eine entsprechende denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt werden.

Ob sich das bewährt, wird sich erst zeigen- Die Untere Denkmalschutzbehörde ist sehr besorgt und auch ich -als Architektin im Denkmalschutz- sehe diesen Passus sehr kritisch.

§ 64a      ist neu dazu gekommen und soll ebenfalls das Bauen „vereinfache“ beschleunigen.

Was bedeutet das letztendlich für uns Planende, hier fasst Herr Schrader (Zitate)

so zusammen:

– Der neue §64aHBO, die Auswirkung des §64 HBO und der Entfall der Genehmigungspflicht bei Abbrüchen/Beseitigungen führen zu einer noch höheren Verantwortung der am Bau Beteiligten, insbesondere der Bauherrschaft und der Entwurfsverfassenden!

– Die präventive Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörden wird geschmälert. Hierdurch können zusätzliche baurechtliche Verstöße entstehen, denen die Bauaufsichtsbehörden nur noch repressiv begegnen können.

– Mit dem Entfall, bzw. der massiven Reduzierung von notwendigen Stellplätzen zur Baukostensenkung bei Wohngebäuden wie sich der Parkdruck im öffentlichen Raum massiv erhöhen. Ob ein angemessener und zweckdienlicher Umgang mit dieser Lockerung erfolgt, bleibt abzuwarten…

Es muss sich auch zeigen, ob das „Mehr an Verantwortung“ für uns Architektinnen und Architekten, auch angemessen honoriert wird.

Lassen Sie uns gerne in die Diskussion gehen, damit wir bei der nächsten Vertreterversammlung der Architektenkammer unsere Interessen mit Nachdruck vertreten können!




Sportpark Rheinhöhe Wiesbaden – Baustellenbesichtigung

Baustellenbegehung

Eine interessante Großbaustelle hat uns erwartet und unter der kompetenten Führung von Frau Dipl.-Ing. Architektur Sylvia Weiand (SEG) wurde die Gesamtplanung erlebbar.

Nach schwierigen Gründungsarbeiten (Aushub der Nachkriegsverfüllung einer ehemaligen Tongrube), die fast ein Jahr andauerten, ist am aktuellen Rohbaustand schon die zukünftige Nutzung erkennbar. Die Schwimmbecken sind betoniert und zeigen die spannenden Dimensionen – vor allem das zukünftige Sportbecken mit den Abmessungen 25m x50m und einem tieferen Sprungbereich beeindruckend!

Die Information, dass die Abwärme der Eisbereitung der angrenzenden Eishalle (oberhalb der Tiefgarage) zukünftig das Schwimmbad mit erwärmen soll, zeigt die durchdachte Planung für dieses – für Wiesbaden so wichtige- Bauvorhaben.

Wir lassen hier Fotos der Führung für sich sprechen und informieren Sie sich gerne auf der Webseite der SEG zum Verlauf des Projekts. Sportpark Rheinhöhe.

Spannend wird es vor allem, wenn die großen Fachwerkträger (Länge 75m, Höhe ca. 3,00m) eingefahren und montiert werden, denn die Überdachung des Sportbereichs wurde als Holzkonstruktion geplant.

Wir werden auf jeden Fall dranbleiben und weitere Führungen im Bauverlauf anfragen.

Vorstellung Planungen
Dachmodell
Fachwerkträger
Übersicht Baustelle
Kinderbecken
Dipl.-Ing. Architektur Sylvia Weiand, Dipl.-Ing. Architektin BDB Elke Rühl



EIN FEST FÜR MARTIN WENTZ: Ehrenbaumeisterwürde des BDB im Deutschen Architekturmuseum verliehen

v.l.n.r.: Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, Prof. Dr. Martin Wentz, Evelyn Anna Maria Wentz, Dr. h.c. Udo Corts, Horst Schneider, ARCHITEKT BDB Carsten R. Kulbe

In feierlichem Rahmen hat der Bund Deutscher Baumeister Hessen Frankfurt e.V. (BDB) den Titel Ehrenbaumeister BDB h.c. an Prof. Dr. Martin Wentz verliehen.

Mehr als hundert Gäste gaben dem ehemaligen Planungsdezernenten und heutigem Planer, Projektentwickler und Stifter die Ehre.

„Der BDB steht für einen ganzheitlichen Denkansatz beim Bauen, für wirtschaftliche Vernunft und Interessensausgleich der Baubeteiligten“, sagte Wentz bei der Verleihung. „Die Würdigung meiner Arbeit durch den BDB schätze ich sehr und es freut mich sehr, diese Auszeichnung anzunehmen.“

In seiner Dankesrede warb Wentz für mehr Entscheidungskraft. „Es wird nicht mehr entschieden, weil keiner mehr Fehler machen darf. Gestaltungswille braucht aber Entscheidungen. Wir müssen dabei auch Fehler zulassen.“

Der Erste Vorsitzende des BDB-HESSENFRANKFURT, Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, hob die besondere Eignung Wentz‘ für diese Auszeichnung hervor: „Prof. Dr. Martin Wentz hat in seiner Tätigkeit als Planungsdezernent der Stadt Frankfurt großes geleistet. Wichtige städtebauliche Weichenstellungen gehen auf seinen Gestaltungswillen zurück. Er war und ist ein Baumeister für Frankfurt.“ Dipl.-Ing. Carsten Kulbe, 2. Vorsitzender des Verbandes, ergänzte: „Mit seinem Planungsbüro plant und baut Prof. Dr. Wentz und trägt damit auch unternehmerisch Verantwortung. Er vereint Fachwissen, Führungskompetenz, Belastbarkeit Teamfähigkeit und Detailgenauigkeit. Das ist ultimativ baumeisterlich“, so Kulbe.

Dr. h.c. Udo Corts, ehemals Stadtrat im Magistrat der Stadt Frankfurt und Minister für Wissenschaft und Kunst in Hessen a.D., gratulierte zu dieser besonderen und außergewöhnlichen Ehrung: „Lieber Martin, eine großartige Auszeichnung für Dein Leben in der Politik, in der Wissenschaft und als Unternehmer!“ Sie ist die längst überfällige Anerkennung für Dein Lebenswerk.“

Persönliche Einblicke auf die zurückliegende langjährige politische und persönliche Freundschaft gab auch Horst Schneider, Oberbürgermeister der Stadt Offenbach a.D.: „Ich habe anfänglich aus der Ferne von dir gelernt, du warst mein Vorbild als Planungsdezernent in Offenbach, der ich neben meiner OB-Rolle auch 14 Jahre sein durfte und ich habe deine überragende Wirksamkeit durch Kompetenz, Beharrlichkeit und Überzeugungskraft aus der Nähe erleben dürfen. Auch meine Stadt würde ohne dich heute anders aussehen und ich freue mich sehr für dich, dass Du die Ehrenbaumeisterwürde verliehen bekommst.“

Prof. Dr. Martin Wentz hat nach dem Studium der Physik an der Goethe-Universität den Abschluß Dipl.-Physiker erworben. Politisiert durch die 68er-Studentenbewegung führte ihn sein Weg bis an die Spitze der Frankfurter SPD. Als Stadtrat und Planungsdezernent in der Zeit von 1989 bis 2001 leitete er große städtebauliche Projekte wie das Deutschherrenviertel, den Riedberg, den neuen Stadtteil Rebstock, die City-West und das Europaviertel ein. Nach seiner Zeit als Planungsdezernent gründet Wentz ein eigenes Planungsbüro, mit dem er Projekte wie das Quartier auf der Fläche der ehemaligen Feuerwache 1, den Umbau des ehemaligen Straßenbahndepots in Sachsenhausen, den Wiederaufbau der alten Stadtbibliothek und den Bau von 850 Wohnungen im Europaviertel realisiert hat.

Zusammen mit seiner Ehefrau Evelyn Wentz gründete er die gemeinnützige Evelyn und Martin Wentz Stiftung, die sich insbesondere der Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur widmet.

Wentz ist Träger der Rathaus Medaille der Stadt Offenbach und der Ehrenplakette der Stadt Frankfurt.

BEGRÜSSUNG Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann
GRUSSWORT Dr. h.c. Udo Corts
LAUDATIO Horst Schneider
Evelyn Anna Maria Wentz
Victor Pribylov am Bajan
Dipl.-Ing. Architekt BDB Carsten R. Kulbe
Prof. Dr. Martin Wentz

alle Bilder : Sophie Schüler